Das Non-Dom-Regime befreit ausländische Dividenden und Kapitalgewinne bis zu 17 Jahre von der Besteuerung
Niedrige Einkommensteuersätze, keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer
Eine Cyprus Ltd ohne Einkünfte aus Zypern und mit Geschäftsleitung außerhalb des Landes kann eine effektive Körperschaftsteuer von null erreichen
Ausländische Steuerbehörden können Gewinne dennoch im Ansässigkeitsstaat besteuern
Bei Beteiligung von mehr als 50 Prozent kann eine steuerliche Zurechnung erfolgen
EU-Substanz- und Transparenzanforderungen gelten weiterhin. Anonyme Briefkastengesellschaften sind nicht zulässig
Zypern ist eine etablierte EU-Jurisdiktion für internationale Unternehmensgründungen. Ausländisch gehaltene Cyprus Ltd Gesellschaften ohne Einkünfte aus zypriotischen Quellen können bei richtiger Strukturierung und Geschäftsführung aus dem Ausland eine effektive Körperschaftsteuer von null erreichen. Auf Dividenden an nicht in Zypern ansässige Gesellschafter fällt keine Quellensteuer an. Zudem bietet Zypern volle EU-Anerkennung, Zugang zum internationalen Bankensystem und mehr als 60 Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Gründung erfolgt schnell, das Rechtssystem basiert auf dem Common Law, und die professionelle Infrastruktur ist gut entwickelt. Dadurch ist Zypern eine bevorzugte Option für EU-konforme Holdingstrukturen, IP-Lizenzierungen oder internationale Beratungsunternehmen.
Zypern verbindet geringe steuerliche Belastung mit vollständiger EU-Konformität und hoher Rechtssicherheit. Eine Cyprus Limited Company nach dem zypriotischen Companies Law CAP 113 ist eine international anerkannte Struktur für Holdinggesellschaften, IP-Lizenzierung, Beratung und globalen Handel.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent. Ausländische Einkünfte sind grundsätzlich steuerfrei, sofern keine zypriotische Einkunftsquelle vorliegt. Dividenden an nicht ansässige Gesellschafter unterliegen keiner Quellensteuer. Mehr als 60 Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Einbindung in EU-Richtlinien schaffen klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Gründung dauert in der Regel etwa fünf Werktage. Das Rechtssystem basiert auf englischem Common Law. Zypern erfüllt internationale Standards zu Transparenz, Geldwäscheprävention und wirtschaftlicher Substanz. Das Bankensystem bietet Zugang zu lokalen und europäischen Konten, wobei klare Geschäftsmodelle und nachvollziehbare Dokumentation erforderlich sind.
Mit politischer Stabilität, erfahrenen Dienstleistern und einem attraktiven Non-Dom-Regime für zuziehende Personen bleibt Zypern einer der flexibelsten und verlässlichsten EU-Standorte.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse Ihrer internationalen Struktur und prüfen Sie, ob Zypern die passende Lösung für Sie ist.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen – in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.