Keine Steuer auf Kapitalgewinne
Keine Vermögenssteuer oder Erbschaftsteuer
Eine Singapore Pte. Ltd kann im Heimatland des Eigentümers besteuert werden
Singapur bietet eines der unternehmensfreundlichsten und international angesehensten Umfelder für Firmengründungen. Mit einem territorialen Steuersystem, keiner Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne und attraktiven Steuerbefreiungen für aus dem Ausland stammende Einkünfte ist es besonders interessant für Unternehmer und HNWIs, die grenzüberschreitende Strukturen aufbauen.
Eine Singapore Private Limited Company (Pte. Ltd) bietet hohe Rechtssicherheit, Zugang zum asiatischen Markt und ein stabiles Finanzsystem. Die Jurisdiktion erlaubt ausländisches Eigentum, kennt keine Devisenkontrollen und steht nicht auf einer EU-Blacklist. Die Gründung ist schnell und effizient, und das System ist vollständig digitalisiert.
Singapur gilt weithin als eine der attraktivsten Jurisdiktionen für internationale Unternehmer – nicht nur wegen seiner effizienten Rechtsinfrastruktur und seines Bankensystems, sondern auch wegen der steuerlichen Behandlung von Auslandseinkünften. Singapur verwendet ein striktes territoriales Steuersystem. Das bedeutet, dass aus dem Ausland stammende Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne vollständig von der Körperschaftsteuer befreit bleiben, solange sie nicht nach Singapur überwiesen werden – oder bei Überweisung die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen. Deshalb profitieren ausländisch gehaltene Unternehmen, die keine lokalen Einkünfte erzielen, häufig von einer effektiven Steuerbelastung von null. Trotz des offiziellen Körperschaftsteuersatzes von 17% gewährt Singapur großzügige Steuerbefreiungen für neue Unternehmen und aus dem Ausland stammende Erträge, wodurch die tatsächliche Steuerlast deutlich geringer ausfällt.
Diese Struktur hat dazu geführt, dass viele renommierte Institutionen, darunter akademische und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsstellen, Singapur als Steueroase einordnen – allerdings als transparente und gut regulierte. Wichtig ist: Das wirft kein schlechtes Licht auf die Jurisdiktion. Im Gegenteil: Singapur erfüllt die Vorgaben von OECD, FATF und den BEPS-Rahmenwerken vollständig und bietet weiterhin hohe Banken- und Rechtssicherheit. Ohne Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne, ohne Quellensteuer auf Dividenden sowie ohne Nachlass- oder Erbschaftsteuer ist es eine bevorzugte Jurisdiktion für Unternehmer und HNWIs, die langfristigen Vermögensschutz und strategische grenzüberschreitende Planung suchen. Zudem ermöglicht die Singapore Private Limited Company (Pte. Ltd) 100% ausländisches Eigentum, beschränkte Haftung, eine schnelle digitale Gründung und Zugang zu einem weltweit angesehenen Bankennetzwerk. Für Mandanten mit Fokus auf Vermögensstrukturierung, IP-Eigentum und mobile globale Geschäftsmodelle bleibt Singapur eines der verlässlichsten und zukunftsorientiertesten Ziele der Welt.
Wir bieten eine vollständige rechtliche und steuerliche Strategie, die auf Ihre Unternehmensziele zugeschnitten ist. Lassen Sie uns prüfen, ob Singapur für Sie passt.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzstaat kann steuerliche und meldepflichtige Anforderungen auf ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte anwenden, einschließlich in bestimmten Fällen auch dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holding-Struktur erforderlich sein, um die steuerlichen Vorgaben einzuhalten und unnötige steuerliche Risiken zu vermeiden.
Um zu prüfen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihren Anforderungen am besten entsprechen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne möglichst detailliert.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gerne und beraten Sie entsprechend.