Ansässige unterliegen der Einkommensteuer von bis zu 40 % auf ihr weltweites Einkommen
Irland bietet in begrenzten Fällen für nicht domizilierte Personen eine Besteuerung nach dem Remittance-Prinzip
Es gibt keine Vermögensteuer, jedoch können Schenkungen und Erbschaften oberhalb bestimmter Freibeträge der Capital Acquisitions Tax (CAT) unterliegen
Es gelten hohe Anforderungen an Compliance und Transparenz
In der Regel gilt eine in Irland gegründete Gesellschaft als in Irland steuerlich ansässig, sofern nicht eine Regel eines Doppelbesteuerungsabkommens die Ansässigkeit einem anderen Staat zuweist. Maßgeblich sind die tatsächliche Geschäftsleitung und die Dokumentation
Bleibt die tatsächliche Geschäftsleitung im Ausland, kann die Gesellschaft im Ansässigkeitsstaat besteuert werden
IP- und Lizenzstrukturen werden streng geprüft. Wertschöpfung und Substanz müssen zur Gewinnzuordnung passen
Nicht ansässige Gesellschafter müssen KYC- und AML-Anforderungen erfüllen
Irland ist Vollmitglied der Europäischen Union und der Eurozone, liegt im Nordwesten Europas, hat rund 5,4 Millionen Einwohner und nutzt den Euro (EUR) als offizielle Währung. 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig, und es besteht uneingeschränkter Zugang zum EU-Binnenmarkt.
Eine Irish Limited Company (LTD) wird nach dem Companies Act 2014 gegründet und ist in der gesamten Europäischen Union anerkannt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 12,5 % auf aktive gewerbliche Tätigkeit, während nicht operative bzw. passive Einkünfte häufig mit 25 % besteuert werden. Irland erhebt eine Quellensteuer auf Dividenden von 25 %, wobei je nach Ansässigkeit des Gesellschafters und bei korrekter Dokumentation Befreiungen oder DBA-Reduzierungen möglich sein können.
In Irland gegründete Gesellschaften gelten grundsätzlich als in Irland steuerlich ansässig, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen weist die Ansässigkeit einem anderen Staat zu. Tatsächliche Geschäftsleitung, Board-Entscheidungen und Substanz sind entscheidende Faktoren. Irland ist keine Jurisdiktion mit geringen Substanzanforderungen und erwartet eine reale operative Präsenz, wenn die Gewinne dort besteuert werden sollen.
Irland steht auf keiner EU-Schwarzen Liste und verfügt über ein breites Netz von mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen, was Rechtssicherheit und internationale Akzeptanz schafft. Die Jurisdiktion ist bei EU-Banken, FinTech-Anbietern und Zahlungsinstituten weithin anerkannt.
Die Umsatzsteuerregistrierung ist meist unkompliziert, sofern die Tätigkeit klar definiert ist und die Schwellenwerte erreicht werden. Die Standardgrenzen liegen häufig bei 42.500 EUR für Dienstleistungen und 85.000 EUR für Waren, wobei je nach Tätigkeit Besonderheiten bestehen können.
Mindestens ein Director muss im EWR ansässig sein; alternativ ist die gesetzliche Absicherung nach Section 137 möglich. Ausländische Gesellschafter sind vollständig zulässig, und eine 100%ige ausländische Beteiligung ist erlaubt.
Der Zugang zu Bankdienstleistungen ist robust, mit Anbindung an SEPA, SWIFT und die Zahlungsinfrastruktur der EU. Banken verlangen jedoch eine klare Business-Logik, vollständige Unterlagen und umfassende KYC-Prüfungen, insbesondere bei nicht ansässigen Gründern.
In der Regel kann die Gründung vollständig aus der Ferne über Dienstleister erfolgen. Die Kontoeröffnung kann ebenfalls teilweise remote möglich sein; je nach Bank und Risikoprofil können jedoch erweiterte Compliance-Prüfungen oder persönliche Identifikationsverfahren erforderlich sein.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls bessere alternative Strukturierungslösungen.
In der Regel ja, wenn die Tätigkeit klar ist und die Dokumentation vollständig vorliegt. Die Standardschwellen liegen bei etwa 42.500 EUR für Dienstleistungen und 85.000 EUR für Waren, mit branchenspezifischen Besonderheiten.
In der Regel ist die Gründung der Gesellschaft aus der Ferne möglich. Die Kontoeröffnung kann ebenfalls teilweise remote erfolgen; je nach Bank und Risikoprofil können jedoch zusätzliche Prüfungen oder Präsenzschritte erforderlich sein.
In der Regel ist die Gründung der Gesellschaft aus der Ferne möglich. Die Kontoeröffnung kann ebenfalls teilweise remote erfolgen; je nach Bank und Risikoprofil können jedoch zusätzliche Prüfungen oder Präsenzschritte erforderlich sein.
Nein. Irland steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen.
Es gibt etablierte lokale Banken und starke FinTech-Lösungen, aber nicht ansässige Gründer müssen mit intensiven KYC- und Herkunft-der-Mittel-Prüfungen sowie mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.
Mindestens ein Director muss im EWR ansässig sein; alternativ kann die gesetzliche Garantie gemäß Section 137 des Companies Act 2014 genutzt werden.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann Steuer- und Meldepflichten für unternehmerische Aktivitäten im Ausland sowie für Dividendeneinkünfte festlegen; in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Bedürfnisse am besten erfüllen, nutzen Sie das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und unterstützen Sie entsprechend.