Eine Firma in Irland gründen | Legal Steuern sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Irland gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher gelingt:
12,5 % Körperschaftsteuer auf aktive gewerbliche Geschäftstätigkeit
Nutzung steuerlicher Anreize für IP sowie F&E-Steuergutschriften
Zugang zu europäischen Bank- und Zahlungsnetzwerken
Vermögensschutz
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern im Detail und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Unternehmensgründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Ansässige unterliegen der Einkommensteuer von bis zu 40 % auf ihr weltweites Einkommen

  • Irland bietet in begrenzten Fällen für nicht domizilierte Personen eine Besteuerung nach dem Remittance-Prinzip

  • Es gibt keine Vermögensteuer, jedoch können Schenkungen und Erbschaften oberhalb bestimmter Freibeträge der Capital Acquisitions Tax (CAT) unterliegen

  • Es gelten hohe Anforderungen an Compliance und Transparenz

Ohne Auswanderung:
  • In der Regel gilt eine in Irland gegründete Gesellschaft als in Irland steuerlich ansässig, sofern nicht eine Regel eines Doppelbesteuerungsabkommens die Ansässigkeit einem anderen Staat zuweist. Maßgeblich sind die tatsächliche Geschäftsleitung und die Dokumentation

  • Bleibt die tatsächliche Geschäftsleitung im Ausland, kann die Gesellschaft im Ansässigkeitsstaat besteuert werden

  • IP- und Lizenzstrukturen werden streng geprüft. Wertschöpfung und Substanz müssen zur Gewinnzuordnung passen

  • Nicht ansässige Gesellschafter müssen KYC- und AML-Anforderungen erfüllen

Was macht Irland als Unternehmensstandort attraktiv?

Irland ist Vollmitglied der Europäischen Union und der Eurozone, liegt im Nordwesten Europas, hat rund 5,4 Millionen Einwohner und nutzt den Euro (EUR) als offizielle Währung. 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig, und es besteht uneingeschränkter Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Eine Irish Limited Company (LTD) wird nach dem Companies Act 2014 gegründet und ist in der gesamten Europäischen Union anerkannt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 12,5 % auf aktive gewerbliche Tätigkeit, während nicht operative bzw. passive Einkünfte häufig mit 25 % besteuert werden. Irland erhebt eine Quellensteuer auf Dividenden von 25 %, wobei je nach Ansässigkeit des Gesellschafters und bei korrekter Dokumentation Befreiungen oder DBA-Reduzierungen möglich sein können.

In Irland gegründete Gesellschaften gelten grundsätzlich als in Irland steuerlich ansässig, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen weist die Ansässigkeit einem anderen Staat zu. Tatsächliche Geschäftsleitung, Board-Entscheidungen und Substanz sind entscheidende Faktoren. Irland ist keine Jurisdiktion mit geringen Substanzanforderungen und erwartet eine reale operative Präsenz, wenn die Gewinne dort besteuert werden sollen.

Irland steht auf keiner EU-Schwarzen Liste und verfügt über ein breites Netz von mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen, was Rechtssicherheit und internationale Akzeptanz schafft. Die Jurisdiktion ist bei EU-Banken, FinTech-Anbietern und Zahlungsinstituten weithin anerkannt.

Die Umsatzsteuerregistrierung ist meist unkompliziert, sofern die Tätigkeit klar definiert ist und die Schwellenwerte erreicht werden. Die Standardgrenzen liegen häufig bei 42.500 EUR für Dienstleistungen und 85.000 EUR für Waren, wobei je nach Tätigkeit Besonderheiten bestehen können.

Mindestens ein Director muss im EWR ansässig sein; alternativ ist die gesetzliche Absicherung nach Section 137 möglich. Ausländische Gesellschafter sind vollständig zulässig, und eine 100%ige ausländische Beteiligung ist erlaubt.

Der Zugang zu Bankdienstleistungen ist robust, mit Anbindung an SEPA, SWIFT und die Zahlungsinfrastruktur der EU. Banken verlangen jedoch eine klare Business-Logik, vollständige Unterlagen und umfassende KYC-Prüfungen, insbesondere bei nicht ansässigen Gründern.

In der Regel kann die Gründung vollständig aus der Ferne über Dienstleister erfolgen. Die Kontoeröffnung kann ebenfalls teilweise remote möglich sein; je nach Bank und Risikoprofil können jedoch erweiterte Compliance-Prüfungen oder persönliche Identifikationsverfahren erforderlich sein.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls bessere alternative Strukturierungslösungen.


FAQs

Ist es einfach, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten?

In der Regel ja, wenn die Tätigkeit klar ist und die Dokumentation vollständig vorliegt. Die Standardschwellen liegen bei etwa 42.500 EUR für Dienstleistungen und 85.000 EUR für Waren, mit branchenspezifischen Besonderheiten.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

In der Regel ist die Gründung der Gesellschaft aus der Ferne möglich. Die Kontoeröffnung kann ebenfalls teilweise remote erfolgen; je nach Bank und Risikoprofil können jedoch zusätzliche Prüfungen oder Präsenzschritte erforderlich sein.

Ist eine Gründung aus der Ferne möglich?

In der Regel ist die Gründung der Gesellschaft aus der Ferne möglich. Die Kontoeröffnung kann ebenfalls teilweise remote erfolgen; je nach Bank und Risikoprofil können jedoch zusätzliche Prüfungen oder Präsenzschritte erforderlich sein.

Gibt es eine schwarze Liste?

Nein. Irland steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen.

Gibt es viele Bankoptionen?

Es gibt etablierte lokale Banken und starke FinTech-Lösungen, aber nicht ansässige Gründer müssen mit intensiven KYC- und Herkunft-der-Mittel-Prüfungen sowie mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.

Wird ein lokaler Director benötigt?

Mindestens ein Director muss im EWR ansässig sein; alternativ kann die gesetzliche Garantie gemäß Section 137 des Companies Act 2014 genutzt werden.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann Steuer- und Meldepflichten für unternehmerische Aktivitäten im Ausland sowie für Dividendeneinkünfte festlegen; in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Bedürfnisse am besten erfüllen, nutzen Sie das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und unterstützen Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz festzulegen.
2.
Eine Jurisdiktionsanalyse durchführen
Wir vergleichen mögliche Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzgebung, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
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Senken Sie Ihre Steuerlast legal um 50 bis 85 % im In- und Ausland.
Nachhaltiger Vermögensschutz
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Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung und Gesellschaftsgründung
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Optimieren Sie Ihre Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen, um zu wachsen und Steuern zu sparen.
Stiftungen und Vermögensverwaltung
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für die nächsten Generationen.
Auswanderung und Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, die Wegzugssteuer zu vermeiden.
Persönliche Beratung und Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Durchführung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu Steuerberatern, Anwälten und internationalen Business-Experten mit umfangreicher Erfahrung.

Wie unsere Kunden ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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