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Französische Wegzugsbesteuerung 2026: Wichtige Regeln und was sich geändert hat

Französische Wegzugsbesteuerung 2026: Wichtige Regeln und was sich geändert hat
16 Apr 2026

Die französische Wegzugsbesteuerung ist eine wichtige Regelung für Personen, die Frankreich verlassen und ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen. Im Jahr 2026 gab es politische Diskussionen über Änderungen dieser Steuer, doch letztlich blieb das Grundsystem unverändert. Dennoch gibt es einige Aktualisierungen, die Steuerpflichtige kennen sollten.

Was vorgeschlagen wurde vs. was schließlich verabschiedet wurde

Während der Debatten zum Finanzgesetz 2026 schlug das Rassemblement National vor, den Überwachungszeitraum der Wegzugsbesteuerung wieder auf 15 Jahre zu erhöhen. Das hätte die 2019 unter Emmanuel Macron eingeführte Reform rückgängig gemacht, die den Zeitraum auf 2 bzw. 5 Jahre verkürzt hatte.

Obwohl dieser Vorschlag zunächst von der Assemblée nationale angenommen wurde, fand er keinen Eingang in das endgültige Gesetz. Die derzeitigen Regeln bleiben daher unverändert. Das Gesetz wurde am 19. Februar 2026 offiziell verabschiedet.

Wer muss die Wegzugsbesteuerung zahlen?

Die Wegzugsbesteuerung greift nur, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie waren in mindestens 6 der letzten 10 Jahre vor dem Wegzug in Frankreich steuerlich ansässig;

  • Sie besitzen:

    • Anteile im Wert von 800.000 € oder mehr; oder

    • Anteile, die mindestens 50% der Unternehmensgewinne repräsentieren.

Das bedeutet, die Steuer richtet sich vor allem an Personen mit größeren Beteiligungen oder an Unternehmensinhaber.

Steuersatz der Wegzugsbesteuerung 2026

Die Wegzugsbesteuerung gilt für nicht realisierte Veräußerungsgewinne (Gewinne, die noch nicht vereinnahmt wurden).

Im Jahr 2026 beträgt der Gesamtsteuersatz 31,4%, bestehend aus:

  • 12,8% Einkommensteuer;

  • 18,6% Sozialabgaben.

Der Anstieg ergibt sich aus höheren Sozialabgaben im Jahr 2026.

Zahlungsaufschub: Zahlen Sie sofort?

In vielen Fällen müssen Sie die Steuer nicht sofort zahlen. Stattdessen kann die Zahlung aufgeschoben werden (das nennt man einen Aufschub).

  • Automatischer Aufschub:
    Wenn Sie in ein EU- oder EWR-Land umziehen, erfolgt der Aufschub automatisch und es ist keine Sicherheitsleistung erforderlich.

  • Aufschub auf Antrag:
    Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU/des EWR ziehen, müssen Sie den Aufschub beantragen. Gegebenenfalls müssen Sie auch Sicherheiten stellen (zum Beispiel eine Bankbürgschaft oder eine Verpfändung von Anteilen).

Kann die Wegzugsbesteuerung aufgehoben werden?

Die Steuer wird aufgehoben, wenn Sie Ihre Anteile über einen bestimmten Zeitraum behalten:

  • 2 Jahre, wenn der Wert unter 2,57 Mio. € liegt;

  • 5 Jahre, wenn der Wert über 2,57 Mio. € liegt.

Wenn Sie die Anteile vor Ablauf dieser Frist verkaufen, wird die Steuer sofort fällig.

Wenn Sie nach Frankreich zurückkehren und wieder steuerlich ansässig werden, wird die Wegzugsbesteuerung in jedem Fall aufgehoben.

Neue CDHR beim Wegzug

Eine echte Änderung im Jahr 2026 betrifft die Contribution Différentielle sur les Hauts Revenus (CDHR), also eine Mindestbesteuerung von 20% für Personen mit hohen Einkommen.

Nun müssen Personen, die Frankreich verlassen, diese Steuer im Jahr des Wegzugs zahlen. Sie gilt für:

  • Einkünfte, die vor dem Wegzug erzielt wurden;

  • betriebliche Einkünfte seit dem letzten Geschäftsjahr;

  • Einkünfte, die bereits entstanden, aber noch nicht zugeflossen sind.

Dadurch entsteht für Spitzenverdiener eine zusätzliche Steuerpflicht.

Jährliche Erklärungspflichten

Auch nach dem Wegzug aus Frankreich müssen Sie während des Aufschubzeitraums jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dabei müssen Sie bestätigen:

  • dass Sie die Anteile weiterhin besitzen;

  • dass Ihr Umzug ins Ausland nicht überwiegend aus steuerlichen Gründen erfolgte.

Wenn Sie die Erklärung nicht abgeben, wird die Steuer sofort fällig.

Fazit

Im Jahr 2026 bleiben die Regeln zur französischen Wegzugsbesteuerung weitgehend stabil. Allerdings erhöhen höhere Sozialabgaben und die neue CDHR-Regel die Gesamtsteuerlast für einige Steuerpflichtige.

Vor dem Wegzug aus Frankreich ist eine sorgfältige Planung wichtig, insbesondere in Bezug auf Zeitpunkt, Anteilswert und Ihr Zielland.

Fordern Sie eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Situation zu prüfen und Ihren Wegzug mit Klarheit und Kontrolle zu planen. 

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