In der Regel unkompliziert innerhalb von 24 Stunden.
Mit Begründung der Steueransässigkeit im Vereinigten Königreich gilt grundsätzlich die Besteuerung des weltweiten Einkommens. Eine vorausschauende Planung vor Zuzug ist entscheidend, insbesondere hinsichtlich Kapitalerträgen, Beteiligungsstrukturen und Trust-Gestaltungen
Das Non-Dom-Remittance-System wurde abgeschafft. Seit dem 6. April 2025 gilt ein vierjähriges Foreign Income and Gains (FIG)-Regime für qualifizierte Neuzuziehende, mit bestimmten Voraussetzungen und Abwägungen
Erbschaftsteuer fällt nicht an, wenn der Nachlass unter £325.000 (ca. €372.000) liegt. Übersteigt der Nachlass diesen Betrag, wird nur der darüberliegende Teil mit 40 % besteuert
Wird Ihre UK-Gesellschaft faktisch aus Ihrem EU-Wohnsitzstaat geführt, kann Ihr Heimatstaat die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft beanspruchen und die Gewinne nach nationalem Recht oder auf Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen besteuern
Viele EU-Staaten wenden CFC-Regelungen an, durch die niedrig besteuerte ausländische Gewinne dem Anteilseigner zugerechnet werden können, selbst wenn diese nicht ausgeschüttet werden
Bankeröffnung und steuerliche Verteidigungsfähigkeit erfordern in der Regel tatsächliche Geschäftsleiter, klare Governance-Strukturen und nachweisbare Entscheidungsfindung im Vereinigten Königreich
England ist Teil des Vereinigten Königreichs, einem bedeutenden Wirtschaftsstandort in Nordwesteuropa. Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat. Die Währung ist das Britische Pfund (GBP). Die Bevölkerung liegt bei rund 69,5 Millionen (Stand Mitte 2025, vorläufige Schätzung).
Aus steuerlicher Sicht gilt ein gestuftes Körperschaftsteuersystem. Der ermäßigte Satz beträgt 19 % für Gewinne unter etwa €57.300. Der reguläre Satz beträgt 25 % für Gewinne über etwa €286.130. Dazwischen greift eine Marginal Relief-Regelung.
Auf Dividenden erhebt das Vereinigte Königreich grundsätzlich keine Quellensteuer. Quellensteuer ist vor allem bei Zinsen und Lizenzgebühren relevant, üblicherweise 20 % nach nationalem Recht, vorbehaltlich Ausnahmen oder DBA-Entlastungen. Für bestimmte Fälle wird ab dem 6. April 2027 eine Erhöhung auf 22 % diskutiert.
Operativ bietet das Vereinigte Königreich hohe Rechtssicherheit, verlässliche gerichtliche Durchsetzung und breiten Zugang zu etablierten Banken. Es handelt sich jedoch um einen vollständig regulierten Onshore-Standort. Unternehmensdaten sind öffentlich einsehbar, Substanzanforderungen müssen tatsächlich erfüllt werden, und in Großbritannien steuerlich veranlasste Gewinne unterliegen den regulären Körperschaftsteuersätzen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und gegebenenfalls geeignete alternative Strukturierungslösungen.

Die Registrierung ist in der Regel unkompliziert, sofern Tätigkeit, Umsatzstruktur und Unterlagen schlüssig sind. Eine Registrierung ist verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz £90.000 innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums überschreitet.
Für Bankprozesse und steuerliche Substanzanforderungen sind in der Praxis tatsächliche Geschäftsleiter, funktionierende Governance-Strukturen sowie eine lokale Geschäftsadresse im Vereinigten Königreich erforderlich.
Ja. Die Gründung kann vollständig online erfolgen, sofern alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorbereitet sind.
In der Regel unkompliziert innerhalb von 24 Stunden.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.