Eine Wegzugsbesteuerung im bisherigen Wohnsitzstaat kann auf nicht realisierte Gewinne anfallen
Die zeitliche Planung und Strukturierung der Vermögenswerte sollte frühzeitig erfolgen
Die Begründung einer US-Steueransässigkeit kann im Vergleich zu den meisten EU-Systemen weitergehende Melde- und Steuerpflichten auslösen
Eine US-Gesellschaft reduziert die Steuerbelastung in der EU nicht automatisch
CFC-Regelungen, der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sowie Substanzanforderungen im Heimatland bleiben relevant
Doppelbesteuerungsabkommen, saubere Dokumentation und tatsächliche operative Substanz sind wichtiger als die reine formale Gründung
Die Vereinigten Staaten sind eine föderale Republik in Nordamerika mit rund 341,8 Millionen Einwohnern und der Währung US-Dollar.
Ausländisches Eigentum ist grundsätzlich zulässig, und die Gründung ist in vielen Bundesstaaten schnell möglich. Die USA gelten als erstklassiger Standort für Holding- und operative Strukturen, insbesondere wenn Glaubwürdigkeit, Investoren-Zugang und berechenbare Gerichte entscheidend sind.
Steuersätze:
Für vermögende Privatpersonen und international tätige Unternehmensgruppen kann eine US-Struktur erhebliche strategische Vorteile bieten. Sie ermöglicht direkten Zugang zu tiefen Kapitalmärkten und ist häufig die bevorzugte Struktur für Venture-Capital-Investitionen, US-Großkunden und strukturierte M&A-Transaktionen.
Die Flexibilität von US-Gesellschaftsformen wie LLCs, C-Corporations oder Limited Partnerships erlaubt eine klare Risikotrennung, konsolidierte Holdingstrukturen und individuell gestaltete Governance-Modelle. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist, können Quellensteuern reduziert und Betriebsstättenrisiken klarer abgegrenzt werden. Zudem genießt eine Onshore-US-Gesellschaft in der Regel eine höhere reputative Akzeptanz und begegnet häufig weniger Bankvorbehalten als klassische Offshore-Strukturen.
Gleichzeitig bestehen relevante Risiken, die sorgfältige Planung erfordern. Typisch ist die sogenannte Doppelbesteuerungsebene, bei der Gewinne einer C-Corporation zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert werden und Dividenden anschließend einer US-Quellensteuer unterliegen können.
Geschäftstätigkeiten in mehreren Bundesstaaten können zusätzliche administrative und steuerliche Komplexität erzeugen, insbesondere im Bereich Sales Tax, Lohnabrechnung und Registrierungspflichten. Aus europäischer Sicht können Anti-Missbrauchsregelungen wie CFC-Vorschriften oder Prüfungen des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung dazu führen, dass Gewinne im Heimatstaat besteuert werden, sofern keine ausreichende Substanz vorliegt.
Darüber hinaus kann für nicht in den USA ansässige Personen eine US-Nachlasssteuerpflicht entstehen, sobald US-Vermögenswerte einen Wert von 60.000 USD überschreiten, sofern kein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen Schutz bietet.
Die Meldepflichten zum wirtschaftlich Berechtigten nach dem Corporate Transparency Act wurden angepasst. Seit dem 26. März 2025 sind in den USA gegründete Gesellschaften von der BOI-Meldepflicht ausgenommen. Bestimmte ausländische Gesellschaften, die in den USA registriert sind, können jedoch weiterhin meldepflichtig sein.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihrer Struktur und möglicher Alternativen.
In den USA gibt es kein bundesweites Mehrwertsteuersystem.
Die US-Steuerbehörde kann bei berechtigten Antragstellern eine EIN unmittelbar online vergeben.
Ja. Die Gründung und die meisten administrativen Schritte können remote durchgeführt werden. Die Kontoeröffnung ist in der Praxis meist der zeitintensivste Schritt.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.