Firma in den USA gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in den USA gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
21 % Bundes-Körperschaftsteuer
Internationale Glaubwürdigkeit
Hohe Rechtssicherheit
Zugang zu US-Banken
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Eine Wegzugsbesteuerung im bisherigen Wohnsitzstaat kann auf nicht realisierte Gewinne anfallen

  • Die zeitliche Planung und Strukturierung der Vermögenswerte sollte frühzeitig erfolgen

  • Die Begründung einer US-Steueransässigkeit kann im Vergleich zu den meisten EU-Systemen weitergehende Melde- und Steuerpflichten auslösen

Ohne auszuwandern:
  • Eine US-Gesellschaft reduziert die Steuerbelastung in der EU nicht automatisch

  • CFC-Regelungen, der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sowie Substanzanforderungen im Heimatland bleiben relevant

  • Doppelbesteuerungsabkommen, saubere Dokumentation und tatsächliche operative Substanz sind wichtiger als die reine formale Gründung

Was macht die USA als Unternehmensstandort attraktiv?

Die Vereinigten Staaten sind eine föderale Republik in Nordamerika mit rund 341,8 Millionen Einwohnern und der Währung US-Dollar.

Ausländisches Eigentum ist grundsätzlich zulässig, und die Gründung ist in vielen Bundesstaaten schnell möglich. Die USA gelten als erstklassiger Standort für Holding- und operative Strukturen, insbesondere wenn Glaubwürdigkeit, Investoren-Zugang und berechenbare Gerichte entscheidend sind.

Steuersätze:

  • Körperschaftsteuer auf Bundesebene: 21 % pauschal.
  • Körperschaftsteuer auf Bundesstaatsebene: je nach Bundesstaat unterschiedlich, teilweise 0 %, teilweise höhere Sätze.
  • Quellensteuer auf Dividenden an nicht in den USA ansässige Gesellschafter: grundsätzlich 30 %, häufig reduzierbar durch ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Umsatzsteuer: Kein bundesweites Mehrwertsteuersystem. Stattdessen gelten bundesstaatliche und lokale Sales-Tax-Regelungen.

Für vermögende Privatpersonen und international tätige Unternehmensgruppen kann eine US-Struktur erhebliche strategische Vorteile bieten. Sie ermöglicht direkten Zugang zu tiefen Kapitalmärkten und ist häufig die bevorzugte Struktur für Venture-Capital-Investitionen, US-Großkunden und strukturierte M&A-Transaktionen.

Die Flexibilität von US-Gesellschaftsformen wie LLCs, C-Corporations oder Limited Partnerships erlaubt eine klare Risikotrennung, konsolidierte Holdingstrukturen und individuell gestaltete Governance-Modelle. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist, können Quellensteuern reduziert und Betriebsstättenrisiken klarer abgegrenzt werden. Zudem genießt eine Onshore-US-Gesellschaft in der Regel eine höhere reputative Akzeptanz und begegnet häufig weniger Bankvorbehalten als klassische Offshore-Strukturen.

Gleichzeitig bestehen relevante Risiken, die sorgfältige Planung erfordern. Typisch ist die sogenannte Doppelbesteuerungsebene, bei der Gewinne einer C-Corporation zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert werden und Dividenden anschließend einer US-Quellensteuer unterliegen können.

Geschäftstätigkeiten in mehreren Bundesstaaten können zusätzliche administrative und steuerliche Komplexität erzeugen, insbesondere im Bereich Sales Tax, Lohnabrechnung und Registrierungspflichten. Aus europäischer Sicht können Anti-Missbrauchsregelungen wie CFC-Vorschriften oder Prüfungen des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung dazu führen, dass Gewinne im Heimatstaat besteuert werden, sofern keine ausreichende Substanz vorliegt.

Darüber hinaus kann für nicht in den USA ansässige Personen eine US-Nachlasssteuerpflicht entstehen, sobald US-Vermögenswerte einen Wert von 60.000 USD überschreiten, sofern kein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen Schutz bietet.

Die Meldepflichten zum wirtschaftlich Berechtigten nach dem Corporate Transparency Act wurden angepasst. Seit dem 26. März 2025 sind in den USA gegründete Gesellschaften von der BOI-Meldepflicht ausgenommen. Bestimmte ausländische Gesellschaften, die in den USA registriert sind, können jedoch weiterhin meldepflichtig sein.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihrer Struktur und möglicher Alternativen.


FAQs

Ist es einfach, eine VAT-Nummer zu erhalten?

In den USA gibt es kein bundesweites Mehrwertsteuersystem.

Ist es einfach, eine EIN zu erhalten?

Die US-Steuerbehörde kann bei berechtigten Antragstellern eine EIN unmittelbar online vergeben.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

Ja. Die Gründung und die meisten administrativen Schritte können remote durchgeführt werden. Die Kontoeröffnung ist in der Praxis meist der zeitintensivste Schritt.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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