Firma in Malta gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Malta gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
Körperschaftsteuer auf 5 % reduzieren durch das 6/7-Rückerstattungssystem
Gewinne an ausländische Gesellschafter ohne Quellensteuer ausschütten
Malta Ltd für IP-Strukturen, Beteiligungsholdings oder internationalen Handel nutzen
Zugang zu internationalen Banken erhalten
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Malta bietet verschiedene Aufenthaltsprogramme für vermögende Privatpersonen (HNWI), darunter das Global Residence Programme und das Nomad Residence Permit.

  • Ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, werden nicht besteuert.

  • Keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftsteuer sowie Befreiung von ausländischen Kapitalgewinnen, sofern diese nicht nach Malta remittiert werden.

  • Holdingstrukturen und Family Offices können onshore in einer rechtlich sicheren und steueroptimierten Weise geführt werden.

Ohne auszuwandern:
  • Malta Ltd-Gesellschaften gelten durch ihre Gründung als in Malta steuerlich ansässig, jedoch wird die Körperschaftsteuer von 35 % teilweise an ausländische Gesellschafter rückerstattet.

  • Ausländische Gesellschafter können eine 6/7-Steuerrückerstattung beantragen, wodurch sich die effektive Steuerbelastung auf 5 % oder weniger reduzieren kann.

  • Keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die an Nichtansässige ausgeschüttet werden.

  • Werden strategische Entscheidungen von einem anderen Staat aus getroffen, kann dies dazu führen, dass die Gesellschaft dort als inländisches Unternehmen besteuert wird.

  • Banken verlangen den Nachweis wirtschaftlicher Substanz sowie einer klaren kommerziellen Begründung.

Was macht Malta als Unternehmensstandort attraktiv?

Malta ist ein kleiner EU-Inselstaat im zentralen Mittelmeer und seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Wie die meisten europäischen Länder verwendet Malta den Euro und hat rund 574.000 Einwohner. Das Land bietet Zugang zum internationalen Bankensystem sowie ein äußerst attraktives Steuerrückerstattungssystem für ausländische Gesellschafter. Durch diesen besonderen Mechanismus können qualifizierte internationale Unternehmen eine effektive Steuerbelastung von nur 5 % erreichen und gleichzeitig innerhalb einer vollständig EU-konformen Struktur operieren.

Die Malta Limited Liability Company (Malta Ltd) wird nach dem Companies Act, Chapter 386, gegründet und wird häufig für Holdinggesellschaften, IP-Strukturen und internationale Handelsgesellschaften genutzt. Das Land verfügt über einen starken rechtlichen Ruf, mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen sowie einen gut entwickelten Sektor professioneller Dienstleistungen. Malta eignet sich besonders für ausländische Unternehmer, die eine EU-Präsenz mit einer niedrigen effektiven Steuerbelastung kombinieren möchten.

Die Malta Ltd ist eine private Gesellschaft nach dem Companies Act, Chapter 386 der Gesetze Maltas. Sie gilt als eine der steuerlich effizientesten EU-Strukturen für nicht ansässige Unternehmer, insbesondere im Bereich geistiges Eigentum, Konzernfinanzierung oder internationaler Handel. Obwohl der gesetzliche Körperschaftsteuersatz 35 % beträgt, ermöglicht das System für die meisten Handelsgewinne, die an nicht ansässige Gesellschafter ausgeschüttet werden, eine Steuerrückerstattung von 6/7, wodurch sich die effektive Steuerbelastung auf etwa 5 % reduzieren kann. Für Holdinggesellschaften, die unter die sogenannte Participation Exemption fallen, kann unter Umständen überhaupt keine Steuer anfallen.

Malta verfügt über mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit den meisten europäischen Staaten. Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an Nichtansässige ausgeschüttet werden, fällt grundsätzlich keine Quellensteuer an, was die Gewinnausschüttung besonders attraktiv macht. Das Rechtssystem basiert auf einer Mischung aus Zivilrecht und Common Law und ist vollständig in die EU-Regelungen sowie internationale AML/CFT-Standards eingebunden.

Die Gründung erfolgt relativ schnell, in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Werktagen. Die Kontoeröffnung dauert hingegen meist länger als die Gesellschaftsgründung, und es ist mit strengen KYC-Verfahren sowie detaillierten Compliance-Prüfungen zu rechnen. Malta stand in den Jahren 2021 bis 2022 auf der FATF-Grauen Liste und wurde im Juni 2022 wieder gestrichen. Dennoch behandeln einige Banken maltesische Strukturen weiterhin mit erhöhter Vorsicht.

Aus Compliance-Sicht sind eine ordnungsgemäße Buchhaltung, in den meisten Fällen geprüfte Jahresabschlüsse sowie eine angemessene wirtschaftliche Substanz entsprechend der Geschäftstätigkeit erforderlich.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und effizienten Strukturierung von Malta-Gesellschaften. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.


FAQs

Was sind die rechtlichen Mindestanforderungen?

Mindestens ein Director für eine private Gesellschaft.
Ein Company Secretary ist erforderlich.
Gesellschafter können ausländische Personen oder Gesellschaften sein.

Kann ich eine Malta-Gesellschaft vollständig remote gründen?

Ja, in den meisten Fällen kann die Gründung vollständig aus der Ferne erfolgen. Für die Kontoeröffnung können jedoch zusätzliche Prüfungen, Videocalls oder je nach Bank auch ein persönlicher Termin erforderlich sein.

Ist es einfach, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-Nummer) zu erhalten?

Manchmal ja, sofern eine echte Geschäftstätigkeit vorliegt und entsprechende Unterlagen vorgelegt werden können. Bei rein formalen oder substanzlosen Strukturen können die Behörden eine Registrierung ablehnen oder zusätzliche Nachweise verlangen.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
Malta 5%
ab 2.500 EUR
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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