Malta bietet verschiedene Aufenthaltsprogramme für vermögende Privatpersonen (HNWI), darunter das Global Residence Programme und das Nomad Residence Permit.
Ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, werden nicht besteuert.
Keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftsteuer sowie Befreiung von ausländischen Kapitalgewinnen, sofern diese nicht nach Malta remittiert werden.
Holdingstrukturen und Family Offices können onshore in einer rechtlich sicheren und steueroptimierten Weise geführt werden.
Malta Ltd-Gesellschaften gelten durch ihre Gründung als in Malta steuerlich ansässig, jedoch wird die Körperschaftsteuer von 35 % teilweise an ausländische Gesellschafter rückerstattet.
Ausländische Gesellschafter können eine 6/7-Steuerrückerstattung beantragen, wodurch sich die effektive Steuerbelastung auf 5 % oder weniger reduzieren kann.
Keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die an Nichtansässige ausgeschüttet werden.
Werden strategische Entscheidungen von einem anderen Staat aus getroffen, kann dies dazu führen, dass die Gesellschaft dort als inländisches Unternehmen besteuert wird.
Banken verlangen den Nachweis wirtschaftlicher Substanz sowie einer klaren kommerziellen Begründung.
Malta ist ein kleiner EU-Inselstaat im zentralen Mittelmeer und seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Wie die meisten europäischen Länder verwendet Malta den Euro und hat rund 574.000 Einwohner. Das Land bietet Zugang zum internationalen Bankensystem sowie ein äußerst attraktives Steuerrückerstattungssystem für ausländische Gesellschafter. Durch diesen besonderen Mechanismus können qualifizierte internationale Unternehmen eine effektive Steuerbelastung von nur 5 % erreichen und gleichzeitig innerhalb einer vollständig EU-konformen Struktur operieren.
Die Malta Limited Liability Company (Malta Ltd) wird nach dem Companies Act, Chapter 386, gegründet und wird häufig für Holdinggesellschaften, IP-Strukturen und internationale Handelsgesellschaften genutzt. Das Land verfügt über einen starken rechtlichen Ruf, mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen sowie einen gut entwickelten Sektor professioneller Dienstleistungen. Malta eignet sich besonders für ausländische Unternehmer, die eine EU-Präsenz mit einer niedrigen effektiven Steuerbelastung kombinieren möchten.
Die Malta Ltd ist eine private Gesellschaft nach dem Companies Act, Chapter 386 der Gesetze Maltas. Sie gilt als eine der steuerlich effizientesten EU-Strukturen für nicht ansässige Unternehmer, insbesondere im Bereich geistiges Eigentum, Konzernfinanzierung oder internationaler Handel. Obwohl der gesetzliche Körperschaftsteuersatz 35 % beträgt, ermöglicht das System für die meisten Handelsgewinne, die an nicht ansässige Gesellschafter ausgeschüttet werden, eine Steuerrückerstattung von 6/7, wodurch sich die effektive Steuerbelastung auf etwa 5 % reduzieren kann. Für Holdinggesellschaften, die unter die sogenannte Participation Exemption fallen, kann unter Umständen überhaupt keine Steuer anfallen.
Malta verfügt über mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit den meisten europäischen Staaten. Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an Nichtansässige ausgeschüttet werden, fällt grundsätzlich keine Quellensteuer an, was die Gewinnausschüttung besonders attraktiv macht. Das Rechtssystem basiert auf einer Mischung aus Zivilrecht und Common Law und ist vollständig in die EU-Regelungen sowie internationale AML/CFT-Standards eingebunden.
Die Gründung erfolgt relativ schnell, in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Werktagen. Die Kontoeröffnung dauert hingegen meist länger als die Gesellschaftsgründung, und es ist mit strengen KYC-Verfahren sowie detaillierten Compliance-Prüfungen zu rechnen. Malta stand in den Jahren 2021 bis 2022 auf der FATF-Grauen Liste und wurde im Juni 2022 wieder gestrichen. Dennoch behandeln einige Banken maltesische Strukturen weiterhin mit erhöhter Vorsicht.
Aus Compliance-Sicht sind eine ordnungsgemäße Buchhaltung, in den meisten Fällen geprüfte Jahresabschlüsse sowie eine angemessene wirtschaftliche Substanz entsprechend der Geschäftstätigkeit erforderlich.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und effizienten Strukturierung von Malta-Gesellschaften. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Mindestens ein Director für eine private Gesellschaft.
Ein Company Secretary ist erforderlich.
Gesellschafter können ausländische Personen oder Gesellschaften sein.
Ja, in den meisten Fällen kann die Gründung vollständig aus der Ferne erfolgen. Für die Kontoeröffnung können jedoch zusätzliche Prüfungen, Videocalls oder je nach Bank auch ein persönlicher Termin erforderlich sein.
Manchmal ja, sofern eine echte Geschäftstätigkeit vorliegt und entsprechende Unterlagen vorgelegt werden können. Bei rein formalen oder substanzlosen Strukturen können die Behörden eine Registrierung ablehnen oder zusätzliche Nachweise verlangen.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.