Firma in Hongkong gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Hongkong gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
Niedriges Gewinnsteuersystem
Keine Quellensteuer auf Dividenden
100 % ausländisches Eigentum möglich
Starker internationaler Bankenstandort
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne kann im Heimatland anfallen

  • Timing und Vermögensstrukturierung sollten 12–18 Monate im Voraus geplant werden

Ohne auszuwandern:
  • Risiko der Begründung eines tatsächlichen Verwaltungssitzes im Heimatland.

  • CFC-Regeln können Gewinne der Hongkonger Gesellschaft dem Gesellschafter zurechnen

Was macht Hongkong als Unternehmensstandort attraktiv?

Hongkong ist eine Sonderverwaltungsregion Chinas an der Südküste nahe Shenzhen. Es hat rund 7,5 Millionen Einwohner und verwendet den Hongkong-Dollar (HKD).

Steuerlich gilt ein Territorialprinzip. Die Gewinnsteuer fällt nur auf Gewinne an, die in Hongkong erzielt oder aus Hongkong bezogen werden. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 8,25 % auf die ersten 2.000.000 HKD (ca. 217.225 EUR) steuerpflichtigen Gewinn und 16,5 % auf darüber hinausgehende Gewinne (zweistufiges System).

Es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Lizenzzahlungen an Nichtansässige können jedoch einer sogenannten „Deemed-Profit“-Regelung unterliegen, was zu effektiven Steuersätzen von typischerweise 2,475 % bis 4,95 % führen kann. In verbundenen Unternehmenskonstellationen kann unter Umständen sogar 100 % der Lizenzzahlung als steuerpflichtig gelten.

Mehrwertsteuer. In Hongkong existiert kein VAT-, GST- oder Umsatzsteuersystem. Eine VAT-Nummer ist daher nicht anwendbar.

Hongkong hat seine Regeln zur Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte (Foreign-Sourced Income Exemption, FSIE) unter europäischem Druck verschärft. Für multinationale Unternehmensgruppen können bestimmte ausländische passive Einkünfte, die in Hongkong vereinnahmt werden, steuerpflichtig sein, sofern keine ausreichende wirtschaftliche Substanz oder Beteiligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Klassische Holdingstrukturen müssen daher heute sauber strukturiert und dokumentiert werden.

Zudem wurde ein 15 %-Mindestbesteuerungsrahmen für große multinationale Konzerne eingeführt (ab ca. 750 Mio. EUR Konzernumsatz). Dazu gehört die Hong Kong Minimum Top-up Tax (HKMTT) mit Meldepflicht über das IRD-Pillar-Two-Portal seit 19. Januar 2026. Privat gehaltene Strukturen sind in der Regel nicht betroffen, sofern sie nicht Teil eines großen Konzerns sind.

Wenn Ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich international ausgerichtet ist, kann Hongkong als Holding-, Treasury- oder Koordinationsstandort sinnvoll sein. Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland, Frankreich oder einem anderen Hochsteuerland geführt, können POEM-, CFC- oder Substanzregeln die steuerlichen Vorteile zunichtemachen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und gegebenenfalls bessere Alternativlösungen.


FAQs

Ist es einfach, eine VAT-Nummer zu erhalten?

Hongkong hat kein VAT- oder Umsatzsteuersystem. Eine VAT-Nummer ist nicht vorgesehen.

Welche rechtlichen Anforderungen bestehen?

Ein Geschäftsführer muss nicht in Hongkong ansässig sein.
Eine Gesellschaftssekretärin bzw. ein Gesellschaftssekretär ist jedoch verpflichtend. Ist dies eine natürliche Person, muss sie gewöhnlich in Hongkong ansässig sein. Bei einer juristischen Person muss diese über ein Büro in Hongkong verfügen und üblicherweise als TCSP-Anbieter lizenziert sein.
Eine lokale Geschäftsadresse in Hongkong ist gesetzlich erforderlich.

Gibt es viele Bankoptionen?

Ja. Hongkong ist ein bedeutender internationaler Finanzplatz. Das Bank-Onboarding ist jedoch compliance-intensiv, insbesondere bei HNWI-Strukturen und grenzüberschreitenden Zahlungsflüssen.

Steht Hongkong auf einer EU-Blacklist?

Nein. Hongkong steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

Ja. Die Gründung kann elektronisch über das Portal des Companies Registry erfolgen.

Dauer der Gründung?

In der Regel 1–2 Werktage bei vollständigen Unterlagen und KYC-Prüfung.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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