Eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne kann im Heimatland anfallen
Timing und Vermögensstrukturierung sollten 12–18 Monate im Voraus geplant werden
Risiko der Begründung eines tatsächlichen Verwaltungssitzes im Heimatland.
CFC-Regeln können Gewinne der Hongkonger Gesellschaft dem Gesellschafter zurechnen
Hongkong ist eine Sonderverwaltungsregion Chinas an der Südküste nahe Shenzhen. Es hat rund 7,5 Millionen Einwohner und verwendet den Hongkong-Dollar (HKD).
Steuerlich gilt ein Territorialprinzip. Die Gewinnsteuer fällt nur auf Gewinne an, die in Hongkong erzielt oder aus Hongkong bezogen werden. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 8,25 % auf die ersten 2.000.000 HKD (ca. 217.225 EUR) steuerpflichtigen Gewinn und 16,5 % auf darüber hinausgehende Gewinne (zweistufiges System).
Es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Lizenzzahlungen an Nichtansässige können jedoch einer sogenannten „Deemed-Profit“-Regelung unterliegen, was zu effektiven Steuersätzen von typischerweise 2,475 % bis 4,95 % führen kann. In verbundenen Unternehmenskonstellationen kann unter Umständen sogar 100 % der Lizenzzahlung als steuerpflichtig gelten.
Mehrwertsteuer. In Hongkong existiert kein VAT-, GST- oder Umsatzsteuersystem. Eine VAT-Nummer ist daher nicht anwendbar.
Hongkong hat seine Regeln zur Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte (Foreign-Sourced Income Exemption, FSIE) unter europäischem Druck verschärft. Für multinationale Unternehmensgruppen können bestimmte ausländische passive Einkünfte, die in Hongkong vereinnahmt werden, steuerpflichtig sein, sofern keine ausreichende wirtschaftliche Substanz oder Beteiligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Klassische Holdingstrukturen müssen daher heute sauber strukturiert und dokumentiert werden.
Zudem wurde ein 15 %-Mindestbesteuerungsrahmen für große multinationale Konzerne eingeführt (ab ca. 750 Mio. EUR Konzernumsatz). Dazu gehört die Hong Kong Minimum Top-up Tax (HKMTT) mit Meldepflicht über das IRD-Pillar-Two-Portal seit 19. Januar 2026. Privat gehaltene Strukturen sind in der Regel nicht betroffen, sofern sie nicht Teil eines großen Konzerns sind.
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich international ausgerichtet ist, kann Hongkong als Holding-, Treasury- oder Koordinationsstandort sinnvoll sein. Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland, Frankreich oder einem anderen Hochsteuerland geführt, können POEM-, CFC- oder Substanzregeln die steuerlichen Vorteile zunichtemachen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und gegebenenfalls bessere Alternativlösungen.
Hongkong hat kein VAT- oder Umsatzsteuersystem. Eine VAT-Nummer ist nicht vorgesehen.
Ein Geschäftsführer muss nicht in Hongkong ansässig sein.
Eine Gesellschaftssekretärin bzw. ein Gesellschaftssekretär ist jedoch verpflichtend. Ist dies eine natürliche Person, muss sie gewöhnlich in Hongkong ansässig sein. Bei einer juristischen Person muss diese über ein Büro in Hongkong verfügen und üblicherweise als TCSP-Anbieter lizenziert sein.
Eine lokale Geschäftsadresse in Hongkong ist gesetzlich erforderlich.
Ja. Hongkong ist ein bedeutender internationaler Finanzplatz. Das Bank-Onboarding ist jedoch compliance-intensiv, insbesondere bei HNWI-Strukturen und grenzüberschreitenden Zahlungsflüssen.
Nein. Hongkong steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen.
Ja. Die Gründung kann elektronisch über das Portal des Companies Registry erfolgen.
In der Regel 1–2 Werktage bei vollständigen Unterlagen und KYC-Prüfung.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.