In Ihrem aktuellen Heimatstaat kann eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Wertsteigerungen anfallen. Die zeitliche Planung und Vermögensstrukturierung sollte daher frühzeitig erfolgen
Wer in Ungarn steuerlich ansässig wird, unterliegt grundsätzlich einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 15 % auf steuerpflichtige Einkünfte
Wird die Gesellschaft faktisch aus Ihrem Heimatstaat geführt, kann die dortige Finanzverwaltung den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung annehmen und die Gesellschaft im Heimatstaat besteuern
Handelt es sich um eine passive Struktur unter Ihrer Kontrolle, können CFC-Regeln greifen und Gewinne Ihnen persönlich zugerechnet werden
Ungarn ist EU-Mitgliedstaat in Mitteleuropa mit rund 9,6 Millionen Einwohnern. Die Landeswährung ist der Ungarische Forint (HUF). 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig, seit 2019 bestehen keine Währungskontrollen mehr. Für HNWI dient Ungarn häufig als EU-konforme Plattform für operative Gesellschaften oder Holdingstrukturen.
Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 9 % und ist damit eine der niedrigsten in der EU. Zusätzlich kann eine kommunale Gewerbesteuer von bis zu 2 % anfallen, abhängig von Standort und Geschäftsmodell. Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an ausländische Kapitalgesellschaften wird bei korrekter Strukturierung keine Quellensteuer erhoben. Eine Vermögenssteuer existiert nicht. Zudem verfügt Ungarn über ein umfangreiches Doppelbesteuerungsabkommen-Netzwerk.
Für natürliche Personen gilt grundsätzlich ein pauschaler Einkommensteuersatz von 15 %. Kapitalbewegungen sind frei, Gewinnausschüttungen sind bei sauberer Strukturierung unkompliziert möglich. Für nicht ansässige Gesellschafter bleiben jedoch CFC-Regeln und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung zentrale Risikofaktoren, wenn Substanz und Entscheidungsstruktur nicht stimmig sind.
Eine ungarische Kft. erfordert in der Regel ein Mindeststammkapital von 3.000.000 HUF, etwa 8.000 EUR, und kann meist innerhalb von ein bis zwei Wochen gegründet werden. Ein lokaler Geschäftsführer ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sind Governance, Substanz und klare Entscheidungsstrukturen entscheidend. Eine EU-konforme Umsatzsteuerregistrierung ist möglich, erfordert jedoch belastbare Dokumentation. Ungarn steht auf keiner EU-Blacklist und bietet vergleichsweise unkomplizierte Visa- und Aufenthaltsoptionen für ausländische Unternehmer. Bankkonten sind verfügbar, die Kontoeröffnung ist jedoch stark compliance-getrieben und setzt eine klare Mittelherkunft sowie ein nachvollziehbares Geschäftsmodell voraus.
Wer Ungarn als Steuer- oder Holdingstandort nutzen möchte, sollte die Gesellschaft wie ein echtes EU-Unternehmen führen. Beschlüsse, Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung und tatsächliche Kontrolle müssen konsistent sein. Andernfalls können POEM-, CFC- oder Missbrauchsvorschriften die steuerlichen Vorteile neutralisieren.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und gegebenenfalls bessere alternative Strukturierungsoptionen.

| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.