Firma in Ungarn gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
Baum
Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Ungarn gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
EU-regulatorische Glaubwürdigkeit
Niedrigste EU-KSt.
0% Quellensteuer
9% Körperschaftsteuersatz
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
Video ansehen
Person
Frage stellen
(Antwortzeit unter 24 Stunden):

Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • In Ihrem aktuellen Heimatstaat kann eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Wertsteigerungen anfallen. Die zeitliche Planung und Vermögensstrukturierung sollte daher frühzeitig erfolgen

  • Wer in Ungarn steuerlich ansässig wird, unterliegt grundsätzlich einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 15 % auf steuerpflichtige Einkünfte

Ohne auszuwandern:
  • Wird die Gesellschaft faktisch aus Ihrem Heimatstaat geführt, kann die dortige Finanzverwaltung den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung annehmen und die Gesellschaft im Heimatstaat besteuern

  • Handelt es sich um eine passive Struktur unter Ihrer Kontrolle, können CFC-Regeln greifen und Gewinne Ihnen persönlich zugerechnet werden

Was macht Ungarn als Unternehmensstandort attraktiv?

Ungarn ist EU-Mitgliedstaat in Mitteleuropa mit rund 9,6 Millionen Einwohnern. Die Landeswährung ist der Ungarische Forint (HUF). 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig, seit 2019 bestehen keine Währungskontrollen mehr. Für HNWI dient Ungarn häufig als EU-konforme Plattform für operative Gesellschaften oder Holdingstrukturen.

Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 9 % und ist damit eine der niedrigsten in der EU. Zusätzlich kann eine kommunale Gewerbesteuer von bis zu 2 % anfallen, abhängig von Standort und Geschäftsmodell. Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an ausländische Kapitalgesellschaften wird bei korrekter Strukturierung keine Quellensteuer erhoben. Eine Vermögenssteuer existiert nicht. Zudem verfügt Ungarn über ein umfangreiches Doppelbesteuerungsabkommen-Netzwerk.

Für natürliche Personen gilt grundsätzlich ein pauschaler Einkommensteuersatz von 15 %. Kapitalbewegungen sind frei, Gewinnausschüttungen sind bei sauberer Strukturierung unkompliziert möglich. Für nicht ansässige Gesellschafter bleiben jedoch CFC-Regeln und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung zentrale Risikofaktoren, wenn Substanz und Entscheidungsstruktur nicht stimmig sind.

Eine ungarische Kft. erfordert in der Regel ein Mindeststammkapital von 3.000.000 HUF, etwa 8.000 EUR, und kann meist innerhalb von ein bis zwei Wochen gegründet werden. Ein lokaler Geschäftsführer ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sind Governance, Substanz und klare Entscheidungsstrukturen entscheidend. Eine EU-konforme Umsatzsteuerregistrierung ist möglich, erfordert jedoch belastbare Dokumentation. Ungarn steht auf keiner EU-Blacklist und bietet vergleichsweise unkomplizierte Visa- und Aufenthaltsoptionen für ausländische Unternehmer. Bankkonten sind verfügbar, die Kontoeröffnung ist jedoch stark compliance-getrieben und setzt eine klare Mittelherkunft sowie ein nachvollziehbares Geschäftsmodell voraus.

Wer Ungarn als Steuer- oder Holdingstandort nutzen möchte, sollte die Gesellschaft wie ein echtes EU-Unternehmen führen. Beschlüsse, Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung und tatsächliche Kontrolle müssen konsistent sein. Andernfalls können POEM-, CFC- oder Missbrauchsvorschriften die steuerlichen Vorteile neutralisieren.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und gegebenenfalls bessere alternative Strukturierungsoptionen.



FAQs

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
Stiftungen & Vermögensmanagement
Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
Persönliche Beratung & Umsetzung
Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
Exklusives Expertennetzwerk
Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
Mehr als 2000 Mandanten betreut
Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
Immer zielführend und persönlich ansprechbar
Immer zielführend und persönlich ansprechbar