Ausländische Einkünfte sind nicht automatisch steuerfrei. Sie können steuerpflichtig werden, wenn sie nach Thailand eingebracht werden
Keine Vermögensteuer
Kryptogewinne über von der thailändischen SEC lizenzierte Plattformen können von 2025 bis 2029 steuerfrei sein
Starkes Gesundheitssystem, moderne Infrastruktur und niedrigere Lebenshaltungskosten als in vielen europäischen Ländern
Ausländische Beteiligung ist oft auf 49 % begrenzt, sofern keine BOI-Förderung oder Sondergenehmigung vorliegt
Nominee-Strukturen werden streng geprüft
Banken erwarten echte lokale Substanz
Bei Geschäftsleitung aus einem Hochsteuerland kann dort eine Besteuerung erfolgen
Thailand ist eine der wichtigsten ASEAN-Volkswirtschaften in Südostasien mit rund 71 Millionen Einwohnern und dem Thai Baht (THB) als Währung. Es ist kein EU-Mitgliedstaat, steht jedoch nicht auf der EU-Steuerschwarzen Liste und gilt auch aus FATF-Sicht nicht als Hochrisikoland. Eine thailändische Limited Company unterliegt in der Regel einer Körperschaftsteuer von 20 Prozent, und Dividenden an Nichtansässige werden grundsätzlich mit 10 Prozent Quellensteuer belastet, wobei dieser Satz durch Doppelbesteuerungsabkommen häufig reduziert werden kann.
Thailand wendet bei ausländischen Einkünften ein Remittance-Prinzip an. Seit dem 1. Januar 2024 können jedoch ausländische Einkünfte, die von in Thailand steuerlich ansässigen Personen ins Land gebracht werden, steuerpflichtig sein. Eine saubere Strukturierung ist daher entscheidend. Es gibt keine eigenständige Kapitalertragsteuer im klassischen Sinn, Veräußerungsgewinne werden in der Regel im Rahmen der normalen Einkommen- oder Körperschaftsteuer erfasst, mit bestimmten Ausnahmen.
Von 2025 bis 2029 können Gewinne aus digitalen Vermögenswerten steuerfrei sein, sofern sie über von der thailändischen SEC lizenzierte Plattformen realisiert werden.
Thailand bietet moderne Infrastruktur, ein entwickeltes Bankensystem und Zugang zu einem starken regionalen Markt. Allerdings ist ausländische Beteiligung in vielen Branchen durch den Foreign Business Act eingeschränkt, häufig auf 49 Prozent, sofern keine Sondergenehmigung oder BOI-Förderung vorliegt. Nominee-Strukturen werden zunehmend streng geprüft.
Die VAT-Registrierung ist grundsätzlich unkompliziert, sobald der Jahresumsatz 1,8 Millionen THB (ca. 49.000 EUR) überschreitet. Der Mehrwertsteuersatz beträgt weiterhin effektiv 7 Prozent und ist bis September 2026 verlängert. Thailand kann ein attraktiver und glaubwürdiger Standort in Asien sein, erfordert jedoch sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung anstelle vereinfachter Null-Steuer-Annahmen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und mögliche alternative Lösungen.
Die Körperschaftsteuer beträgt in der Regel 20 % auf den Nettogewinn.
Dividenden an Nichtansässige unterliegen grundsätzlich einer 10 % Quellensteuer, die durch Doppelbesteuerungsabkommen häufig reduziert werden kann.
Die Mehrwertsteuerregistrierung ist grundsätzlich unkompliziert, sobald der Schwellenwert erreicht ist. Der effektive VAT-Satz beträgt 7 %.
Eine verpflichtende Registrierung ist erforderlich, sobald der Jahresumsatz 1,8 Millionen THB (ca. 49.000 EUR) überschreitet.
Ja. Eine thailändische Gesellschaft unterliegt grundsätzlich der 20 % Körperschaftsteuer auf ihre weltweiten Gewinne, unabhängig davon, wo der Gesellschafter lebt und ob die Einkünfte im Ausland erzielt wurden.
Banken verlangen häufig eine persönliche Identifizierung, und für Compliance-Zwecke wird in der Regel eine tatsächliche lokale Substanz erwartet, etwa in Form eines Büros oder operativer Tätigkeit.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
|
|
|
|
ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
|
|
|
|
ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
|
|
|
|
ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
|
|
|
|
ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
|
|
|
|
ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
|
|
|
|
ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
|
|
|
|
ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
|
|
|
|
ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.