Firma in Thailand gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Thailand gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
Steuerlich saubere Gestaltung
Stabiles Rechtsumfeld
Mögliche Steuerbefreiung für Kryptogewinne
Thailändische Unternehmensgründung mit konformen Anteilsverhältnissen und Lizenzen
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Ausländische Einkünfte sind nicht automatisch steuerfrei. Sie können steuerpflichtig werden, wenn sie nach Thailand eingebracht werden

  • Keine Vermögensteuer

  • Kryptogewinne über von der thailändischen SEC lizenzierte Plattformen können von 2025 bis 2029 steuerfrei sein

  • Starkes Gesundheitssystem, moderne Infrastruktur und niedrigere Lebenshaltungskosten als in vielen europäischen Ländern

Ohne auszuwandern:
  • Ausländische Beteiligung ist oft auf 49 % begrenzt, sofern keine BOI-Förderung oder Sondergenehmigung vorliegt

  • Nominee-Strukturen werden streng geprüft

  • Banken erwarten echte lokale Substanz

  • Bei Geschäftsleitung aus einem Hochsteuerland kann dort eine Besteuerung erfolgen

Was macht Thailand als Unternehmensstandort attraktiv?

Thailand ist eine der wichtigsten ASEAN-Volkswirtschaften in Südostasien mit rund 71 Millionen Einwohnern und dem Thai Baht (THB) als Währung. Es ist kein EU-Mitgliedstaat, steht jedoch nicht auf der EU-Steuerschwarzen Liste und gilt auch aus FATF-Sicht nicht als Hochrisikoland. Eine thailändische Limited Company unterliegt in der Regel einer Körperschaftsteuer von 20 Prozent, und Dividenden an Nichtansässige werden grundsätzlich mit 10 Prozent Quellensteuer belastet, wobei dieser Satz durch Doppelbesteuerungsabkommen häufig reduziert werden kann.

Thailand wendet bei ausländischen Einkünften ein Remittance-Prinzip an. Seit dem 1. Januar 2024 können jedoch ausländische Einkünfte, die von in Thailand steuerlich ansässigen Personen ins Land gebracht werden, steuerpflichtig sein. Eine saubere Strukturierung ist daher entscheidend. Es gibt keine eigenständige Kapitalertragsteuer im klassischen Sinn, Veräußerungsgewinne werden in der Regel im Rahmen der normalen Einkommen- oder Körperschaftsteuer erfasst, mit bestimmten Ausnahmen.

Von 2025 bis 2029 können Gewinne aus digitalen Vermögenswerten steuerfrei sein, sofern sie über von der thailändischen SEC lizenzierte Plattformen realisiert werden.

Thailand bietet moderne Infrastruktur, ein entwickeltes Bankensystem und Zugang zu einem starken regionalen Markt. Allerdings ist ausländische Beteiligung in vielen Branchen durch den Foreign Business Act eingeschränkt, häufig auf 49 Prozent, sofern keine Sondergenehmigung oder BOI-Förderung vorliegt. Nominee-Strukturen werden zunehmend streng geprüft.

Die VAT-Registrierung ist grundsätzlich unkompliziert, sobald der Jahresumsatz 1,8 Millionen THB (ca. 49.000 EUR) überschreitet. Der Mehrwertsteuersatz beträgt weiterhin effektiv 7 Prozent und ist bis September 2026 verlängert. Thailand kann ein attraktiver und glaubwürdiger Standort in Asien sein, erfordert jedoch sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung anstelle vereinfachter Null-Steuer-Annahmen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und mögliche alternative Lösungen.


FAQs

Was sind die wichtigsten Steuersätze?

Die Körperschaftsteuer beträgt in der Regel 20 % auf den Nettogewinn.
Dividenden an Nichtansässige unterliegen grundsätzlich einer 10 % Quellensteuer, die durch Doppelbesteuerungsabkommen häufig reduziert werden kann.

Ist es einfach, eine VAT-Nummer zu erhalten?

Die Mehrwertsteuerregistrierung ist grundsätzlich unkompliziert, sobald der Schwellenwert erreicht ist. Der effektive VAT-Satz beträgt 7 %.
Eine verpflichtende Registrierung ist erforderlich, sobald der Jahresumsatz 1,8 Millionen THB (ca. 49.000 EUR) überschreitet.

Wird eine thailändische Gesellschaft auch besteuert, wenn die Einkünfte aus dem Ausland stammen?

Ja. Eine thailändische Gesellschaft unterliegt grundsätzlich der 20 % Körperschaftsteuer auf ihre weltweiten Gewinne, unabhängig davon, wo der Gesellschafter lebt und ob die Einkünfte im Ausland erzielt wurden.

Muss jemand vor Ort in Thailand anwesend sein?

Banken verlangen häufig eine persönliche Identifizierung, und für Compliance-Zwecke wird in der Regel eine tatsächliche lokale Substanz erwartet, etwa in Form eines Büros oder operativer Tätigkeit.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
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Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

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Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

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Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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