Ausländische Einkünfte werden grundsätzlich nicht besteuert
Ihr bisheriges Heimatland kann vor Wegzug eine Exit-Besteuerung anwenden
Europäische Steuerbehörden wenden CFC-Regeln an, insbesondere bei passiven Strukturen
Geschäftsleitung und tatsächliche Kontrolle aus Europa können zur Besteuerung im Heimatland führen
Die Seychellen standen in der Vergangenheit auf EU-Listen, was Wahrnehmung und Compliance-Risiken beeinflussen kann
Bankkonten werden häufig außerhalb der Seychellen eröffnet und erfordern umfassende Dokumentation
Die Seychellen sind ein Inselstaat im Indischen Ozean vor der Ostküste Afrikas. Die Landeswährung ist die Seychellen-Rupie (SCR), die Bevölkerung ist vergleichsweise klein.
Die Seychelles International Business Company (IBC) wird durch den International Business Companies Act 2016 geregelt und zählt zu den flexibelsten und kosteneffizientesten Offshore-Gesellschaftsformen weltweit. Eine IBC eignet sich für internationale Strukturierungen, insbesondere für Offshore-Beratung oder das Halten ausländischer Beteiligungen. Das steuerliche Ergebnis hängt von der konkreten Ausgestaltung und den geltenden Business-Tax-Regeln ab. Das Standard-Steuersystem der Seychellen ist kein pauschales 0 %-System.
Die Seychellen bieten ein hohes Maß an unternehmerischer Vertraulichkeit. Wirtschaftlich Berechtigte sind nicht vollständig öffentlich einsehbar, müssen jedoch im Rahmen von Compliance-Vorgaben gegenüber lokalen Stellen offengelegt werden. Die Jurisdiktion erfüllt OECD-Standards zur Transparenz und zum Informationsaustausch und wird weiterhin für legitime internationale Strukturen genutzt.
Wenn Ihre Seychellen-Gesellschaft ausschließlich ausländische Einkünfte erzielt und keine Geschäftstätigkeit innerhalb der Seychellen ausübt, liegt die effektive Körperschaftsteuer in der Praxis in der Regel bei 0 %.
Dividenden unterliegen nur dann einer Quellensteuer, wenn sie aus Einkünften mit Seychellen-Quelle stammen. Bei einer reinen Offshore-Gesellschaft mit ausländischen Einkünften ist dies üblicherweise nicht der Fall. Bei lokalen Einkünften kann eine Quellensteuer von 15 % auf Dividenden anfallen. Zusätzlich fällt eine Mehrwertsteuer von 15 % an, sofern der Jahresumsatz 2.000.000 SCR (ca. 123.110 EUR) überschreitet.
Die Seychellen bieten keinen automatischen Bankzugang. Viele IBCs eröffnen daher Konten in anderen Jurisdiktionen wie Mauritius, den VAE oder bestimmten Karibikstaaten. Reale Geschäftstätigkeit, nachvollziehbare Mittelherkunft und vollständige KYC-Dokumentation sind entscheidend.
Das Rechtssystem basiert auf einer Mischung aus englischem Common Law und französischem Zivilrecht. Die Gründung erfolgt schnell, die laufenden Kosten sind vergleichsweise niedrig, und die Verwaltung ist flexibel. Dennoch bestehen im EU-Kontext weiterhin Reputationsrisiken. Die Seychellen eignen sich insbesondere für Mandanten mit klarer grenzüberschreitender Strukturierung und ohne steuerliche Missbrauchsabsicht.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls bessere Alternativlösungen.
Für eine Standard-IBC ist in der Regel kein lokaler Geschäftsführer vorgeschrieben.
In der Regel ja. Die Gründung erfolgt üblicherweise vollständig remote über einen lizenzierten Anbieter. Das Bankkonto stellt meist den zeitlich längeren Prozess dar.
Die Seychellen stehen derzeit nicht mehr auf der EU-Blacklist. Frühere Listungen können jedoch weiterhin die Risikoeinschätzung von Banken und Geschäftspartnern beeinflussen.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.