Rumänien besteuert natürliche Personen nach Begründung der steuerlichen Ansässigkeit mit ihrem Welteinkommen
Dividenden werden gesondert besteuert und können ab bestimmten Schwellenwerten zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge auslösen.
Die Quellensteuer auf Dividenden steigt auf 16 %
Wenn Sie die rumänische SRL von Ihrem Heimatstaat aus führen, kann Ihre lokale Steuerbehörde den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung annehmen und die Gewinne dort besteuern
Wenn Sie mehr als 50 % halten und die Tätigkeit als passiv oder substanzschwach eingestuft wird, können CFC-Regeln Ihres Heimatstaates die rumänischen Gewinne Ihnen direkt zurechnen
Das rumänische Mikro-Unternehmensregime schützt nicht vor ausländischen Anti-Missbrauchsvorschriften
Kein lokaler Geschäftsführer zwingend erforderlich
Rumänien ist ein EU-Mitgliedstaat in Südosteuropa mit rund 19 Millionen Einwohnern und eigener Währung, dem Rumänischen Leu (RON). 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig. Der Standort wird häufig als kosteneffiziente EU-Basis genutzt, insbesondere für Unternehmer, die EU-Reputation mit moderaten Strukturkosten verbinden möchten.
Aus steuerlicher Sicht beträgt die reguläre Körperschaftsteuer 2026 weiterhin 16 % auf Gewinne. Kleine operative Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen das Mikro-Unternehmensregime mit 1 % Besteuerung auf den Umsatz nutzen. Ab 1. Januar 2026 wird die Umsatzgrenze hierfür auf 100.000 € reduziert. Zusätzlich kann für bestimmte größere Steuerpflichtige eine Mindestumsatzsteuer von 0,5 % greifen.
Dividendenausschüttungen unterliegen ab 2026 einer Quellensteuer von 16 %, sowohl für inländische als auch ausländische Anteilseigner, sofern keine Reduzierung durch Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien greift. Zinsen und Lizenzgebühren an ausländische Empfänger unterliegen grundsätzlich ebenfalls 16 % Quellensteuer, vorbehaltlich Abkommensvorteilen.
Die Mehrwertsteuer beträgt 21 % (Regelsatz) bzw. 11 % (ermäßigter Satz). Die Registrierungsschwelle liegt bei RON 395.000 (ca. 77.600 €).
Die gängigste Rechtsform ist die SRL, vergleichbar mit einer GmbH. Das Mindeststammkapital beträgt ab 1. Januar 2026 in der Praxis RON 500 (ca. 100 €) mit einer Erhöhung auf RON 5.000 (ca. 1.000 €) nach Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen. Die Gründung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen, abhängig von Dokumentenvorbereitung und Bankkontoeröffnung. Ein lokaler Geschäftsführer ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sind eine rumänische Geschäftsadresse sowie vollständige UBO-Offenlegung erforderlich.
Rumänien eignet sich als echte operative EU-Struktur. Es ist kein Nullsteuer-Standort. Ohne ausreichende Substanz und klare Managementstruktur können ausländische Steuerbehörden die Struktur unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Geschäftsleitung oder CFC-Regelungen angreifen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und mögliche alternative Strukturvorschläge.
Ja, sofern die Unterlagen vollständig und plausibel sind. Es ist jedoch mit Rückfragen zu rechnen.
Für eine SRL grundsätzlich nicht. Ausländische Gesellschafter können zugleich Geschäftsführer sein, sofern alle formellen Anforderungen erfüllt werden.
Es bestehen mehrere Banken mit EU-Anbindung. Das Onboarding ist jedoch für nicht ansässige wirtschaftlich Berechtigte oft prüfungsintensiv.
Ja. Die Gründung kann mittels Vollmachten und ordnungsgemäßer Dokumentation aus der Ferne erfolgen.
In der Regel 1–2 Wochen. Die Eintragung beim Handelsregister kann bei vollständigem Antrag sehr schnell erfolgen.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
|
|
|
|
ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
|
|
|
|
ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
|
|
|
|
ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
|
|
|
|
ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
|
|
|
|
ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
|
|
|
|
ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
|
|
|
|
ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
|
|
|
|
ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.