Firma in Paraguay gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Paraguay gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
Sonderregelung 1 % für Exporte
10 % Körperschaftsteuer
Keine EU-Blacklist
Niedrigsteuerstandort
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Wegzugsbesteuerung im bisherigen Wohnsitzstaat möglich

  • Begrenztes Doppelbesteuerungsabkommen-Netzwerk

  • Ausländische Dividenden, ausländische Kapitalgewinne und Offshore-Einkünfte grundsätzlich nicht in Paraguay steuerpflichtig

  • Strukturierung sollte 12–24 Monate vor Umzug geplant werden
Ohne auszuwandern:
  • Gewinne können dem EU-Gesellschafter zugerechnet werden, auch ohne Ausschüttung

  • Geschäftsleitung aus der EU kann eine Betriebsstätte oder den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (POEM) auslösen

  • Reine Briefkastengesellschaften ohne Substanz sind risikobehaftet

  • Verteidigungsfähige Struktur erfordert reale Governance, Dokumentation und ggf. mehrstufige Holdingstrukturen

  • Die paraguayische Körperschaftsteuer von 10 % liegt häufig unter EU-CFC-Schwellenwerten
Was macht Paraguay als Unternehmensstandort attraktiv?

Paraguay ist ein südamerikanischer Staat zwischen Brasilien und Argentinien mit rund 7 Millionen Einwohnern. Währung ist der Paraguayische Guaraní (PYG). Das Land ist Mitglied des Mercosur und bietet damit Zugang zu wichtigen südamerikanischen Märkten.

Das Steuersystem wird häufig als „10-10-10-System“ bezeichnet. Die Körperschaftsteuer (IRE) beträgt 10 % auf paraguayische Einkünfte. Die Mehrwertsteuer (IVA) liegt bei 10 % regulär und 5 % für bestimmte Güter und Dienstleistungen. Gewinnausschüttungen werden mit 8 % (Inländer) bzw. 15 % (Nichtansässige) besteuert. Die Einkommensteuer für natürliche Personen ist auf 10 % begrenzt.

Paraguay wendet ein Territorialprinzip an. Nur paraguayische Einkünfte sind steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte fallen grundsätzlich nicht in die paraguayische Steuerbasis.

Das Maquila-Regime ermöglicht eine Besteuerung von 1 % auf den in Paraguay geschaffenen Mehrwert oder auf den Exportrechnungsbetrag, je nachdem, welcher höher ist. Freihandelszonen bieten zusätzliche operative Vorteile, insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer.

Gängige Rechtsformen sind die S.A. sowie die E.A.S. (Empresa por Acciones Simplificada). Die E.A.S. wird häufig bevorzugt, da sie flexibler und schneller gegründet werden kann. 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig. In der Praxis wird jedoch meist ein lokaler gesetzlicher Vertreter für steuerliche und administrative Zwecke benötigt.

Die Gründung kann in einfachen Fällen innerhalb weniger Tage bis Wochen erfolgen. Das Bankkonto ist regelmäßig der zeitaufwändigste Teil, da umfassende KYC- und Mittelherkunftsnachweise erforderlich sind.

Paraguay steht 2026 nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Staaten. Dennoch hängt die steuerliche Wirksamkeit einer paraguayischen Struktur für EU-ansässige HNWI maßgeblich von einer sauberen Wohnsitzverlagerung, tatsächlicher Geschäftsleitung und wirtschaftlicher Substanz ab. Andernfalls kann die Struktur steuerlich angegriffen werden.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und gegebenenfalls bessere Alternativlösungen.


FAQs

Ist es einfach, eine VAT-/IVA-Nummer zu erhalten?

Paraguay verwendet das IVA-System. Die Registrierung ist grundsätzlich unkompliziert, sofern ordnungsgemäße Unterlagen, eine RUC-Nummer und eine nachvollziehbare Geschäftstätigkeit vorliegen. Steuersatz 10 % regulär, 5 % reduziert.

Ist ein lokaler Geschäftsführer erforderlich?

Ausländisches Eigentum ist möglich. In der Praxis wird jedoch ein lokaler gesetzlicher Vertreter für steuerliche und administrative Zwecke benötigt.

Viele Banking-Optionen?

Es gibt etablierte lokale und regionale Banken. Kontoeröffnungen sind compliance-intensiv. Erforderlich sind RUC, KYC, Mittelherkunftsnachweise und eine klare Geschäftsbeschreibung.

Blacklist?

Paraguay steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

Die Gesellschaftsgründung kann über lokale Dienstleister erfolgen. Das Bankkonto kann je nach Bank persönliche Anwesenheit oder verstärkte Substanzanforderungen voraussetzen.

Gründungsdauer?

Bei der E.A.S. sind schnelle Verfahren von wenigen Tagen bis etwa einer Woche möglich. Klassische Strukturen und Bankprozesse können die Gesamtdauer verlängern.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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