Besteuerung nur auf Panama-Quelleneinkünfte
Ausländische Einkünfte (außerhalb Panamas erzielt) sind grundsätzlich steuerfrei
Residency-Programme starten ab 200.000 USD Investition
In der Regel keine Körperschaftsteuer in Panama, sofern keine Geschäfte innerhalb Panamas betrieben werden
Dividendensteuer kann bei Ausschüttungen anfallen, typischerweise 5 % oder 10 %
Bankeröffnung erfordert einen klaren Geschäftszweck und vollständige Dokumentation
Lizenzierter lokaler Resident Agent sowie jährliche Compliance-Pflichten sind erforderlich
Panama verfügt über ein Territorialsteuersystem. Das bedeutet, dass nur Einkünfte besteuert werden, die innerhalb Panamas erzielt werden. Ausländisch geführte Gesellschaften, die ausschließlich außerhalb Panamas tätig sind, unterliegen grundsätzlich keiner panamaischen Körperschaftsteuer auf ausländische Einkünfte.
Panama erhebt jedoch eine Dividendensteuer. Diese beträgt in der Praxis meist 5 % auf Gewinne aus ausländischen oder Export-Einkünften und 10 % auf Gewinne aus panamaischen Quellen (20 % bei Inhaberaktien).
Dadurch ist Panama ein bekannter Standort für Vermögensschutz, internationale Beratungsstrukturen und Holdinggesellschaften.
Auch für Privatpersonen bietet Panama steuerliche Vorteile. Ausländische Einkünfte sind im Rahmen des Territorialprinzips grundsätzlich steuerfrei.
Im Bereich Aufenthaltsrecht verlangt das Qualified-Investor-Programm seit 2024 eine Mindestinvestition von 300.000 USD (Immobilienoption). Das Friendly-Nations-Programm basiert in der Regel auf einer Investition von 200.000 USD in Immobilien oder einer Bankeinlage beziehungsweise einer wirtschaftlichen Verbindung.
Eine Panama S.A., geregelt durch Gesetz 32 von 1927, kann international ausgerichtet strukturiert werden und bleibt auf ausländische Einkünfte steuerneutral, sofern keine Panama-Quelleneinkünfte vorliegen.
Panama verfügt über ein etabliertes zivilrechtliches Rechtssystem sowie ein internationales Dienstleistungsumfeld. Die Anforderungen an Compliance und Transparenz sind in den letzten Jahren gestiegen. Panama gilt heute als regulierter Mid-Shore-Standort und nicht mehr als klassisches Offshore-Zentrum.
Bankkonten können lokal eröffnet werden. Internationale Banklösungen sind möglich, sofern wirtschaftlicher Zweck, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel sauber dokumentiert sind.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung sowie mögliche alternative Strukturierungslösungen.
Für eine S.A. besteht grundsätzlich keine Pflicht zu einem lokalen Direktor. Allerdings ist ein lizenzierter panamaischer Resident Agent für Gründung und laufende Compliance zwingend erforderlich.
Ja, jedoch sind die Compliance-Anforderungen hoch. Ohne klares Geschäftsmodell und vollständige Dokumentation kann sich die Kontoeröffnung verzögern.
Panama befindet sich auf der EU-Steuerliste nicht kooperativer Jurisdiktionen, steht jedoch seit dem 13. Februar 2026 nicht auf der FATF-Grauen Liste.
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % auf Panama-Quelleneinkünfte. Die Dividendensteuer liegt in der Regel bei 10 % (inländische Gewinne) beziehungsweise 5 % (ausländische oder Exportgewinne).
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.