Firma in Panama gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Panama gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
Gründung einer Panama S.A. oder einer Private Interest Foundation
Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte
Eröffnung konformer Bankkonten
Steuerlich optimierte Wohnsitzplanung
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Besteuerung nur auf Panama-Quelleneinkünfte

  • Ausländische Einkünfte (außerhalb Panamas erzielt) sind grundsätzlich steuerfrei

  • Residency-Programme starten ab 200.000 USD Investition

Ohne auszuwandern:
  • In der Regel keine Körperschaftsteuer in Panama, sofern keine Geschäfte innerhalb Panamas betrieben werden

  • Dividendensteuer kann bei Ausschüttungen anfallen, typischerweise 5 % oder 10 %

  • Bankeröffnung erfordert einen klaren Geschäftszweck und vollständige Dokumentation

  • Lizenzierter lokaler Resident Agent sowie jährliche Compliance-Pflichten sind erforderlich

Was macht Panama als Unternehmensstandort attraktiv?

Panama verfügt über ein Territorialsteuersystem. Das bedeutet, dass nur Einkünfte besteuert werden, die innerhalb Panamas erzielt werden. Ausländisch geführte Gesellschaften, die ausschließlich außerhalb Panamas tätig sind, unterliegen grundsätzlich keiner panamaischen Körperschaftsteuer auf ausländische Einkünfte.

Panama erhebt jedoch eine Dividendensteuer. Diese beträgt in der Praxis meist 5 % auf Gewinne aus ausländischen oder Export-Einkünften und 10 % auf Gewinne aus panamaischen Quellen (20 % bei Inhaberaktien).

Dadurch ist Panama ein bekannter Standort für Vermögensschutz, internationale Beratungsstrukturen und Holdinggesellschaften.

Auch für Privatpersonen bietet Panama steuerliche Vorteile. Ausländische Einkünfte sind im Rahmen des Territorialprinzips grundsätzlich steuerfrei.

Im Bereich Aufenthaltsrecht verlangt das Qualified-Investor-Programm seit 2024 eine Mindestinvestition von 300.000 USD (Immobilienoption). Das Friendly-Nations-Programm basiert in der Regel auf einer Investition von 200.000 USD in Immobilien oder einer Bankeinlage beziehungsweise einer wirtschaftlichen Verbindung.

Eine Panama S.A., geregelt durch Gesetz 32 von 1927, kann international ausgerichtet strukturiert werden und bleibt auf ausländische Einkünfte steuerneutral, sofern keine Panama-Quelleneinkünfte vorliegen.

Panama verfügt über ein etabliertes zivilrechtliches Rechtssystem sowie ein internationales Dienstleistungsumfeld. Die Anforderungen an Compliance und Transparenz sind in den letzten Jahren gestiegen. Panama gilt heute als regulierter Mid-Shore-Standort und nicht mehr als klassisches Offshore-Zentrum.

Bankkonten können lokal eröffnet werden. Internationale Banklösungen sind möglich, sofern wirtschaftlicher Zweck, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel sauber dokumentiert sind.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung sowie mögliche alternative Strukturierungslösungen.

FAQs

Ist ein lokaler Geschäftsführer erforderlich?

Für eine S.A. besteht grundsätzlich keine Pflicht zu einem lokalen Direktor. Allerdings ist ein lizenzierter panamaischer Resident Agent für Gründung und laufende Compliance zwingend erforderlich.

Gibt es viele Bankoptionen?

Ja, jedoch sind die Compliance-Anforderungen hoch. Ohne klares Geschäftsmodell und vollständige Dokumentation kann sich die Kontoeröffnung verzögern.

Steht Panama auf einer Blacklist?

Panama befindet sich auf der EU-Steuerliste nicht kooperativer Jurisdiktionen, steht jedoch seit dem 13. Februar 2026 nicht auf der FATF-Grauen Liste.

Wie hoch sind die Steuersätze?

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % auf Panama-Quelleneinkünfte. Die Dividendensteuer liegt in der Regel bei 10 % (inländische Gewinne) beziehungsweise 5 % (ausländische oder Exportgewinne).

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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