Firma in Monaco gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Monaco gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
0 % Einkommensteuer (außer Franzosen)
Internationale Einkommensstrukturierung
Mögliche Körperschaftsteuerbefreiung
Zugang zu Private Banking
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Keine persönliche Einkommensteuer auf weltweites Einkommen

  • Nicht anwendbar auf französische Staatsangehörige, weiterhin steuerpflichtig in Frankreich

  • Keine Erbschaft oder Schenkungsteuer zwischen nahen Angehörigen

  • Begrenztes Doppelbesteuerungsabkommensnetz im Vergleich zu größeren EU-Staaten

Ohne auszuwandern:
  • Keine persönlichen Steuervorteile

  • Körperschaftsteuer von bis zu 25 %, wenn mehr als 25 % des Umsatzes außerhalb Monacos erzielt werden

  • Erhöhte Bank- und Compliance Anforderungen aufgrund FATF-Überwachung und EU-AML-Hochrisiko Einstufung

Was macht Monaco als Unternehmensstandort attraktiv?

Monaco ist ein souveränes Fürstentum an der französischen Riviera, angrenzend an Frankreich und das Mittelmeer. Es ist kein Mitglied der Europäischen Union, verwendet jedoch den Euro und ist für Mehrwertsteuer- und Zollzwecke eng in das französische System integriert. Mit einer Bevölkerung von rund 38.000 Einwohnern ist Monaco bekannt für politische Stabilität, Sicherheit und ein starkes Private-Banking-Umfeld.

Monaco bietet eines der attraktivsten persönlichen Steuersysteme in Europa. Für in Monaco ansässige Personen fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer auf weltweites Einkommen an. Dies gilt jedoch nicht für französische Staatsangehörige, die weiterhin der französischen Einkommensteuer gemäß dem Abkommen zwischen Frankreich und Monaco unterliegen.

Für Unternehmen kann Monaco attraktiv sein, ist jedoch nicht automatisch steuerfrei.

Körperschaftsteuer fällt an, wenn mehr als 25 % des Umsatzes außerhalb Monacos erzielt werden. In diesem Fall beträgt der reguläre Körperschaftsteuersatz 25 %. Werden mindestens 75 % des Umsatzes innerhalb Monacos erwirtschaftet, kann das Unternehmen unter bestimmten rechtlichen und operativen Voraussetzungen außerhalb des Körperschaftsteuerregimes fallen.

Das bedeutet, dass die Körperschaftsteuer in bestimmten Strukturen vermieden werden kann, jedoch nur dann, wenn das Geschäftsmodell tatsächlich qualifiziert und eine reale wirtschaftliche Substanz in Monaco vorhanden ist.

Die Quellensteuer auf Dividenden, die von einer monegassischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, beträgt grundsätzlich 0 %. Zudem gibt es keine Kapitalertragsteuer und keine Vermögenssteuer auf Ebene Monacos. Eine Besteuerung kann jedoch im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Monaco derzeit unter verstärkter Beobachtung der Financial Action Task Force (FATF) steht und von der Europäischen Union als Hochrisiko-Drittstaat im Bereich AML/CFT eingestuft wird. Dies verhindert weder die Gründung einer Gesellschaft noch die Kontoeröffnung, führt jedoch zu erweiterten Sorgfaltspflichten, strengeren Compliance-Prüfungen und teilweise längeren Onboarding-Prozessen bei EU-Banken und Finanzinstituten.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und mögliche alternative Lösungen.


FAQs

Wie lange dauert die Gründung?

In der Regel mehrere Wochen bis einige Monate, abhängig von der behördlichen Genehmigung, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Bank-Onboarding. Die Kontoeröffnung ist häufig der zeitaufwendigste Schritt.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

Teile des Prozesses können remote erfolgen, insbesondere die Vorbereitung der Dokumente und formelle Registrierungsschritte. Bankkontoeröffnung sowie Residency- und Substanzanforderungen erfordern jedoch häufig zumindest eine persönliche Anwesenheit oder eine starke lokale Vertretung. In der Praxis sollte mindestens ein physischer Termin eingeplant werden.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

Teile des Prozesses können remote erfolgen, insbesondere die Vorbereitung der Dokumente und formelle Registrierungsschritte. Bankkontoeröffnung sowie Residency- und Substanzanforderungen erfordern jedoch häufig zumindest eine persönliche Anwesenheit oder eine starke lokale Vertretung. In der Praxis sollte mindestens ein physischer Termin eingeplant werden.

Ist ein lokaler Geschäftsführer erforderlich?

Nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben. In der Praxis können jedoch lokale Präsenz und zeichnungsberechtigte Vertreter für Genehmigungen und Bankprozesse relevant sein. Substanz ist daher ein wichtiger Faktor.

Ist es einfach, eine VAT-Nummer zu erhalten?

In der Regel ja, sofern die Geschäftstätigkeit klar definiert und die Unterlagen vollständig sind. Bei ausländischen Gesellschaftern sind zusätzliche Compliance-Prüfungen zu erwarten. Monaco verfügt über digitale Verfahren für mehrwertsteuerbezogene Registrierungen.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
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Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

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Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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