Keine persönliche Einkommensteuer auf weltweites Einkommen
Nicht anwendbar auf französische Staatsangehörige, weiterhin steuerpflichtig in Frankreich
Keine Erbschaft oder Schenkungsteuer zwischen nahen Angehörigen
Begrenztes Doppelbesteuerungsabkommensnetz im Vergleich zu größeren EU-Staaten
Keine persönlichen Steuervorteile
Körperschaftsteuer von bis zu 25 %, wenn mehr als 25 % des Umsatzes außerhalb Monacos erzielt werden
Erhöhte Bank- und Compliance Anforderungen aufgrund FATF-Überwachung und EU-AML-Hochrisiko Einstufung
Monaco ist ein souveränes Fürstentum an der französischen Riviera, angrenzend an Frankreich und das Mittelmeer. Es ist kein Mitglied der Europäischen Union, verwendet jedoch den Euro und ist für Mehrwertsteuer- und Zollzwecke eng in das französische System integriert. Mit einer Bevölkerung von rund 38.000 Einwohnern ist Monaco bekannt für politische Stabilität, Sicherheit und ein starkes Private-Banking-Umfeld.
Monaco bietet eines der attraktivsten persönlichen Steuersysteme in Europa. Für in Monaco ansässige Personen fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer auf weltweites Einkommen an. Dies gilt jedoch nicht für französische Staatsangehörige, die weiterhin der französischen Einkommensteuer gemäß dem Abkommen zwischen Frankreich und Monaco unterliegen.
Für Unternehmen kann Monaco attraktiv sein, ist jedoch nicht automatisch steuerfrei.
Körperschaftsteuer fällt an, wenn mehr als 25 % des Umsatzes außerhalb Monacos erzielt werden. In diesem Fall beträgt der reguläre Körperschaftsteuersatz 25 %. Werden mindestens 75 % des Umsatzes innerhalb Monacos erwirtschaftet, kann das Unternehmen unter bestimmten rechtlichen und operativen Voraussetzungen außerhalb des Körperschaftsteuerregimes fallen.
Das bedeutet, dass die Körperschaftsteuer in bestimmten Strukturen vermieden werden kann, jedoch nur dann, wenn das Geschäftsmodell tatsächlich qualifiziert und eine reale wirtschaftliche Substanz in Monaco vorhanden ist.
Die Quellensteuer auf Dividenden, die von einer monegassischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, beträgt grundsätzlich 0 %. Zudem gibt es keine Kapitalertragsteuer und keine Vermögenssteuer auf Ebene Monacos. Eine Besteuerung kann jedoch im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Monaco derzeit unter verstärkter Beobachtung der Financial Action Task Force (FATF) steht und von der Europäischen Union als Hochrisiko-Drittstaat im Bereich AML/CFT eingestuft wird. Dies verhindert weder die Gründung einer Gesellschaft noch die Kontoeröffnung, führt jedoch zu erweiterten Sorgfaltspflichten, strengeren Compliance-Prüfungen und teilweise längeren Onboarding-Prozessen bei EU-Banken und Finanzinstituten.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und mögliche alternative Lösungen.
In der Regel mehrere Wochen bis einige Monate, abhängig von der behördlichen Genehmigung, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Bank-Onboarding. Die Kontoeröffnung ist häufig der zeitaufwendigste Schritt.
Teile des Prozesses können remote erfolgen, insbesondere die Vorbereitung der Dokumente und formelle Registrierungsschritte. Bankkontoeröffnung sowie Residency- und Substanzanforderungen erfordern jedoch häufig zumindest eine persönliche Anwesenheit oder eine starke lokale Vertretung. In der Praxis sollte mindestens ein physischer Termin eingeplant werden.
Teile des Prozesses können remote erfolgen, insbesondere die Vorbereitung der Dokumente und formelle Registrierungsschritte. Bankkontoeröffnung sowie Residency- und Substanzanforderungen erfordern jedoch häufig zumindest eine persönliche Anwesenheit oder eine starke lokale Vertretung. In der Praxis sollte mindestens ein physischer Termin eingeplant werden.
Nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben. In der Praxis können jedoch lokale Präsenz und zeichnungsberechtigte Vertreter für Genehmigungen und Bankprozesse relevant sein. Substanz ist daher ein wichtiger Faktor.
In der Regel ja, sofern die Geschäftstätigkeit klar definiert und die Unterlagen vollständig sind. Bei ausländischen Gesellschaftern sind zusätzliche Compliance-Prüfungen zu erwarten. Monaco verfügt über digitale Verfahren für mehrwertsteuerbezogene Registrierungen.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.