In Ihrem aktuellen Wohnsitzstaat kann eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne anfallen. Die zeitliche Planung und Vermögensübertragung sollte frühzeitig erfolgen, häufig 12–18 Monate im Voraus
Liechtenstein ist EWR-Mitglied, aber kein EU-Staat. Grenzüberschreitende Strukturen erfordern eine sorgfältige Analyse von Doppelbesteuerungsabkommen und steuerlicher Ansässigkeit, insbesondere wenn weiterhin Verbindungen zur EU bestehen.
Bleiben Geschäftsleitung und Kontrolle faktisch im EU-Staat, kann Ihr Heimatland die Gesellschaft als dort steuerlich ansässig behandeln
Passive Einkünfte können Ihnen unter nationalen CFC-Regeln zugerechnet werden
Wenn Sie das Unternehmen faktisch aus Ihrem Heimatland steuern, kann Ihre Steuerbehörde es wie eine inländische Gesellschaft besteuern. Daher sind echte Geschäftsleitung und Entscheidungsfindung in Liechtenstein erforderlich
Liechtenstein ist ein alpines Fürstentum zwischen der Schweiz und Österreich. Es verwendet den Schweizer Franken (CHF), ist Mitglied des EWR und wirtschaftlich eng mit der Schweiz verbunden. Deshalb gilt das Schweizer Mehrwertsteuersystem mit einem Standardsatz von 8,1 %.
Liechtenstein erhebt eine einheitliche Körperschaftsteuer von 12,5 % auf Gewinne von Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Anstalten. Zusätzlich fällt eine Mindestkörperschaftsteuer von CHF 1.800 (ca. EUR 1.970) pro Jahr an, auch wenn kein Gewinn erzielt wird.
Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren wird grundsätzlich keine Quellensteuer erhoben, was Ausschüttungen im Vergleich zu vielen EU-Staaten vereinfacht.
Erzielt ein Konzern weltweit mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz, greifen die globalen Mindestbesteuerungsregeln. In diesem Fall muss eine effektive Steuerbelastung von mindestens 15 % erreicht werden.
Liegt die tatsächliche Besteuerung darunter, können zwei Mechanismen greifen:
Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT). Liechtenstein kann eine Ergänzungssteuer erheben, um die effektive Steuer auf 15 % anzuheben.
Income Inclusion Rule (IIR). Falls die Ergänzungssteuer nicht lokal erhoben wird, kann der Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft diese nacherheben.
Rechtlich und operativ wird Liechtenstein häufig für Holding- und Vermögensstrukturen genutzt. Neben klassischen Gesellschaften existieren Anstalten und Stiftungen.
Gründung und laufende Verwaltung erfolgen in der Regel über lizenzierte Treuhänder. Wirtschaftlich Berechtigte werden im Rahmen der geldwäscherechtlichen Vorschriften gegenüber regulierten Intermediären offengelegt.
In der Praxis ist mindestens eine lokal ansässige, fachlich qualifizierte Organfunktion erforderlich, meist über einen Treuhänder oder Verwaltungsrat mit Wohnsitz in Liechtenstein.
Banken sind vorhanden, jedoch ist das Onboarding streng. Es werden umfassende Nachweise zur Herkunft des Vermögens, zur Mittelherkunft, zum wirtschaftlichen Hintergrund und zur Substanz der Struktur verlangt.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und gegebenenfalls bessere Alternativlösungen.
Mindestens ein lokal ansässiges, fachlich qualifiziertes Verwaltungsrats- oder Organmitglied sowie eine registrierte Geschäftsadresse in Liechtenstein sind erforderlich.
Es bestehen seriöse Bankmöglichkeiten, jedoch mit strenger Prüfung. Eine saubere Dokumentation und klare Vermögensherkunft sind entscheidend.
Ja. Die Gründung erfolgt üblicherweise über lizenzierte Treuhänder und kann aus der Ferne abgewickelt werden. Bankkontoeröffnung ist oft der zeitintensivste Schritt.
In der Regel 5–10 Arbeitstage nach vollständiger Dokumentation. Bankprozesse können deutlich länger dauern.
Körperschaftsteuer: 12,5 %
Mehrwertsteuer: 8,1 % Standardsatz
Einkommensteuer (bei Wohnsitz in Liechtenstein): Progressiv, ca. 1 %–22–24 % je nach Einkommen und Gemeinde
Keine Vermögenssteuer
Keine Erbschaftsteuer
Keine Schenkungssteuer
Keine Quellensteuer auf Dividenden
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
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| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.