Firma auf der Isle of Man gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma auf der Isle of Man gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
0 % Körperschaftsteuer für die meisten Branchen
Schutz des Privatvermögens ohne Erbschaft oder Kapitalertragsteuer
Zugang zu einem UK-nahen Lebens und Finanzumfeld mit hoher rechtlicher Vorhersehbarkeit
Möglichkeit der Nutzung von Aufenthaltsprogrammen mit Steuerdeckelung
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Die Steuerdeckelung begrenzt die persönliche Einkommensteuer auf £200.000 pro Jahr (£400.000 für Ehepaare)

  • Keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft oder Schenkungsteuer, keine Vermögensteuer

  • Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten drei Jahren nur auf Einkünfte aus der Isle of Man besteuert zu werden

Ohne auszuwandern:
  • Keine lokale Quellensteuer auf Dividenden sowie keine Kapitalertragsteuer auf Ebene der Isle of Man

  • Mögliche Steuerpflicht im Ausland, wenn Geschäftsleitung und Kontrolle außerhalb der Isle of Man ausgeübt werden

Was macht the Isle of Man als Unternehmensstandort attraktiv?

The Isle of Man ist eine selbstverwaltete britische Kronbesitzung in der Irischen See zwischen Großbritannien und Irland, mit rund 84.500 Einwohnern. Als Währung wird das Pfund Sterling verwendet. Die Insel bietet eines der stabilsten und flexibelsten Umfelder in Europa für internationale Unternehmer. Es gilt ein Körperschaftsteuersatz von 0 % auf die meisten aktiven Geschäftseinkünfte. Ausnahmen sind ein Steuersatz von 10 % für bestimmte Sektoren, darunter das Bankwesen, sowie 20 % auf Einkünfte aus Immobilien und Grundstücken auf the Isle of Man. Es gibt keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer und keine Vermögensteuer. Dadurch entsteht ein effizientes Umfeld für Holdingstrukturen, internationale Geschäftsaktivitäten und langfristige Vermögensplanung. Zudem besteht die Möglichkeit einer persönlichen Steuerdeckelung. Weitere Regelungen für Zuziehende sind einzelfallabhängig.

Als britische Kronbesitzung ist the Isle of Man selbstverwaltet und weder Teil der EU noch des Vereinigten Königreichs. Für Mehrwertsteuerzwecke wird sie jedoch wie Teil des britischen Mehrwertsteuersystems behandelt. Die Jurisdiktion gilt als compliance-orientiert und bietet Zugang zu etablierten Bankinstituten unter Einhaltung internationaler Transparenz- und Geldwäschevorschriften.

The Isle of Man Limited Company (Isle of Man Ltd) ist eine private Gesellschaft, die nach dem Companies Act 2006 oder dem Companies Act 1931 gegründet wird, abhängig von der gewählten Struktur. Sie wird häufig für Holding-, Beteiligungs-, Investment- und Vermögensstrukturen genutzt. Da auf the Isle of Man keine Kapitalertragsteuer, Erbschaft- oder Schenkungsteuer sowie keine Vermögensteuer erhoben werden, entsteht ein stabiles rechtliches Umfeld für langfristige Kapitalplanung.

The Isle of Man ist politisch und fiskalisch autonom, steht jedoch unter der britischen Krone. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs noch der Europäischen Union, was eine eigenständige Ausgestaltung von Steuer- und Regulierungsrahmen ermöglicht. Die Jurisdiktion erfüllt OECD-Transparenzstandards sowie FATF-Vorgaben zur Geldwäscheprävention. Mit über 1.000 Jahren parlamentarischer Tradition bietet sie ein hohes Maß an rechtlicher Vorhersehbarkeit, steuerlicher Attraktivität und internationaler Reputation.

Die Insel ist auch für vermögende Privatpersonen interessant, die eine Ansiedlung im Rahmen unternehmerischer oder investiver Aktivitäten prüfen. Der Zugang zu Bankdienstleistungen ist über lokale sowie internationale Institute möglich, vorbehaltlich üblicher Compliance- und Due-Diligence-Prüfungen. Das Rechtssystem ist englischsprachig und basiert auf dem Common Law.

Kontaktieren Sie uns, um zu prüfen, ob the Isle of Man für Ihre unternehmerische oder persönliche Struktur geeignet ist.

FAQs

Ist es einfach, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-Nummer) zu erhalten?

In der Regel ja, sofern die Geschäftstätigkeit klar definiert und nachvollziehbar ist. Der Schwellenwert liegt bei £90.000 Jahresumsatz. Die Registrierung erfolgt über die Online-Dienste von Isle of Man Customs & Excise.
Das Mehrwertsteuersystem der Isle of Man ist faktisch an das britische VAT-System angelehnt.

Ist eine Gründung aus der Ferne möglich?

Ja. Die Unternehmensgründung wird in der Regel vollständig remote abgewickelt. Auch die Kontoeröffnung bei Banken ist häufig remote möglich, abhängig von Compliance- und Due-Diligence-Anforderungen.

Was sind die rechtlichen Anforderungen?

Sie benötigen einen lizenzierten Registered Agent (Class 4 Lizenz), sofern Sie eine Gesellschaft nach dem Companies Act 2006 gründen.
Ein lokaler Direktor ist nicht erforderlich.

Hinweis: Gesellschaften nach dem Companies Act 2006 verwenden üblicherweise das Registered-Agent-Modell.
Gesellschaften nach dem Companies Act 1931 unterliegen traditionelleren Anforderungen. Laut Gründungsrichtlinien ist dort beispielsweise eine Mindestanzahl von zwei Direktoren vorgesehen.

Wie hoch sind die Steuersätze?

Körperschaftsteuer: 0 % für die meisten Branchen. (Bestimmte Sektoren wie das Bankwesen unterliegen 10 %, und 20 % gelten für Einkünfte aus Grundstücken und Immobilien auf der Isle of Man.)
Kapitalertragsteuer: 0 %
Erbschaft- oder Schenkungsteuer: 0 %
Vermögensteuer: 0 %
Quellensteuer auf Dividenden: 0 %

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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