Eine Wegzugsbesteuerung kann im bisherigen Wohnsitzstaat auf nicht realisierte Gewinne anfallen
Gibraltar verfügt über ein begrenztes Doppelbesteuerungsabkommensnetz mit anderen Staaten
Es gibt kein Mehrwertsteuersystem, keine Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer in Gibraltar
Es besteht das Risiko, dass eine ausländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte angenommen wird. Bleiben Management und Kontrolle in der EU, kann Ihr Heimatstaat die Gesellschaft als dort steuerlich ansässig behandeln
CFC-Regelungen können niedrig besteuerte Gewinne Ihnen persönlich zurechnen, insbesondere bei passiven Einkünften und entsprechender Beteiligungshöhe
Banking ist compliance-intensiv und in der Regel langsamer als in großen Finanzzentren
Gibraltar ist ein britisches Überseegebiet am südlichen Ende der Iberischen Halbinsel. Es verwendet das Gibraltar-Pfund (GIP), das im Verhältnis 1:1 an das britische Pfund (GBP) gekoppelt ist. Die Bevölkerung liegt bei rund 35.000 Einwohnern.
Die Körperschaftsteuer beträgt regulär 15 %. Ein Steuersatz von 20 % gilt ausschließlich für bestimmte Versorgungsunternehmen, etwa im Bereich Strom- oder Wasserversorgung. Gibraltar erhebt grundsätzlich keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren und kennt keine Kapitalertragsteuer. Die Besteuerung knüpft im Wesentlichen an in Gibraltar erzielte oder dort entstandene Einkünfte an. Ausländische Einkünfte werden grundsätzlich nicht besteuert, mit wichtigen Ausnahmen, insbesondere bei bestimmten Zins- und Lizenzstrukturen.
Gibraltar verfügt über kein Mehrwertsteuersystem. Ab dem 10. April 2026 wird jedoch eine Transaktionssteuer auf Waren eingeführt, zunächst in Höhe von 15 %, im zweiten Jahr 16 % und ab dem dritten Jahr 17 %. Diese Steuer gilt für Waren, die in Gibraltar in Verkehr gebracht werden.
Darüber hinaus bietet Gibraltar für vermögende Privatpersonen mit einem Mindestvermögen von 2 Mio. GBP (ca. 2.293.200 EUR) ein spezielles Steuerregime, das sogenannte Category-2-Regime (Qualifying Individual). Im Rahmen dieses Regimes wird das steuerlich relevante Einkommen in Gibraltar auf 118.000 GBP (ca. 135.300 EUR) pro Jahr gedeckelt, unabhängig vom tatsächlichen weltweiten Einkommen. Die jährliche Einkommensteuerbelastung bewegt sich dadurch in einer engen Bandbreite zwischen mindestens 37.000 GBP (ca. 42.500 EUR) und maximal etwa 42.380 GBP (ca. 48.600 EUR) nach den Steuersätzen 2025/26. Einkünfte oberhalb dieser Grenze unterliegen keiner weiteren Einkommensteuer in Gibraltar. Dieses Regime richtet sich an vermögende Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Gibraltar verlegen und eine planbare, begrenzte Steuerbelastung bei fortbestehenden internationalen Einkommensquellen anstreben.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls geeignete Alternativlösungen.
Nein, gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
Ja. Die Gründung kann vollständig über lizenzierte Dienstleister aus der Ferne erfolgen. Das Bankkonto und die Substanzanforderungen sind in der Praxis die zeitintensivsten Schritte.
Regulär etwa 3 Werktage. Eine beschleunigte 24-Stunden-Gründung ist gegen Aufpreis möglich.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.