Firma in Gibraltar gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Gibraltar gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
15 % Körperschaftsteuer
Territoriales Besteuerungsprinzip
Keine Kapitalbesteuerung
Schutz durch Common-Law-System
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Eine Wegzugsbesteuerung kann im bisherigen Wohnsitzstaat auf nicht realisierte Gewinne anfallen

  • Gibraltar verfügt über ein begrenztes Doppelbesteuerungsabkommensnetz mit anderen Staaten

  • Es gibt kein Mehrwertsteuersystem, keine Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer in Gibraltar

Ohne auszuwandern:
  • Es besteht das Risiko, dass eine ausländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte angenommen wird. Bleiben Management und Kontrolle in der EU, kann Ihr Heimatstaat die Gesellschaft als dort steuerlich ansässig behandeln

  • CFC-Regelungen können niedrig besteuerte Gewinne Ihnen persönlich zurechnen, insbesondere bei passiven Einkünften und entsprechender Beteiligungshöhe

  • Banking ist compliance-intensiv und in der Regel langsamer als in großen Finanzzentren

Was macht Gibraltar als Unternehmensstandort attraktiv?

Gibraltar ist ein britisches Überseegebiet am südlichen Ende der Iberischen Halbinsel. Es verwendet das Gibraltar-Pfund (GIP), das im Verhältnis 1:1 an das britische Pfund (GBP) gekoppelt ist. Die Bevölkerung liegt bei rund 35.000 Einwohnern.

Die Körperschaftsteuer beträgt regulär 15 %. Ein Steuersatz von 20 % gilt ausschließlich für bestimmte Versorgungsunternehmen, etwa im Bereich Strom- oder Wasserversorgung. Gibraltar erhebt grundsätzlich keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren und kennt keine Kapitalertragsteuer. Die Besteuerung knüpft im Wesentlichen an in Gibraltar erzielte oder dort entstandene Einkünfte an. Ausländische Einkünfte werden grundsätzlich nicht besteuert, mit wichtigen Ausnahmen, insbesondere bei bestimmten Zins- und Lizenzstrukturen.

Gibraltar verfügt über kein Mehrwertsteuersystem. Ab dem 10. April 2026 wird jedoch eine Transaktionssteuer auf Waren eingeführt, zunächst in Höhe von 15 %, im zweiten Jahr 16 % und ab dem dritten Jahr 17 %. Diese Steuer gilt für Waren, die in Gibraltar in Verkehr gebracht werden.

Darüber hinaus bietet Gibraltar für vermögende Privatpersonen mit einem Mindestvermögen von 2 Mio. GBP (ca. 2.293.200 EUR) ein spezielles Steuerregime, das sogenannte Category-2-Regime (Qualifying Individual). Im Rahmen dieses Regimes wird das steuerlich relevante Einkommen in Gibraltar auf 118.000 GBP (ca. 135.300 EUR) pro Jahr gedeckelt, unabhängig vom tatsächlichen weltweiten Einkommen. Die jährliche Einkommensteuerbelastung bewegt sich dadurch in einer engen Bandbreite zwischen mindestens 37.000 GBP (ca. 42.500 EUR) und maximal etwa 42.380 GBP (ca. 48.600 EUR) nach den Steuersätzen 2025/26. Einkünfte oberhalb dieser Grenze unterliegen keiner weiteren Einkommensteuer in Gibraltar. Dieses Regime richtet sich an vermögende Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Gibraltar verlegen und eine planbare, begrenzte Steuerbelastung bei fortbestehenden internationalen Einkommensquellen anstreben.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls geeignete Alternativlösungen.


FAQs

Ist ein lokaler Geschäftsführer erforderlich?

Nein, gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

Ja. Die Gründung kann vollständig über lizenzierte Dienstleister aus der Ferne erfolgen. Das Bankkonto und die Substanzanforderungen sind in der Praxis die zeitintensivsten Schritte.

Wie lange dauert die Gründung?

Regulär etwa 3 Werktage. Eine beschleunigte 24-Stunden-Gründung ist gegen Aufpreis möglich.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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