Firma in Georgien gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Georgien gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
100% ausländisches Eigentum möglich
0% Steuer auf einbehaltene Gewinne
Kein lokaler Geschäftsführer erforderlich
Remote-Gründung möglich (Notarbesuch im Wohnsitzland notwendig)
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Ausländische Einkünfte sind steuerfrei

  • 1%–3% Kleinunternehmersteuer bei einem Umsatz bis ca. 180.000 €

  • Keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer; keine Sozialabgaben für Selbstständige

Ohne auszuwandern:
  • Reguläre Körperschaftsteuer von 15%, jedoch nur auf ausgeschüttete Gewinne

  • 0% Steuer auf reinvestierte Gewinne; Besteuerung erst bei Ausschüttung

  • Sonderregelungen: 5% oder weniger Körperschaftsteuer und 0% Dividendenquellensteuer bei International Company Status oder in Freien Industriezonen

  • Erfordert eine saubere Strukturierung zur Trennung von Kontrolle und ggf. zum Nachweis lokaler Substanz

Was macht Georgien als Unternehmensstandort attraktiv?

Georgien ist ein Nicht-EU-Staat im Südkaukasus am östlichen Ende des Schwarzen Meeres mit einer Bevölkerung von etwa 3,7 bis 4,0 Millionen Einwohnern. Die offizielle Währung ist der Georgische Lari (GEL). Ausländer dürfen grundsätzlich 100% einer georgischen Gesellschaft besitzen, und das Land wird häufig als praktischer Standort für international tätige Unternehmer genutzt.

Georgien bietet eines der unternehmerfreundlicheren Steuersysteme der Region. Es kombiniert ein ausschüttungsbasiertes Körperschaftsteuermodell mit einer vergleichsweise einfachen Unternehmensverwaltung und flexiblen Aufenthaltsoptionen, was es für Gründer, Investoren und international tätige Unternehmer attraktiv macht.

Eine georgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) ist eine flexible Rechtsform nach dem georgischen Unternehmensrecht. Sie eignet sich für Handels-, Holding-, Beratungs-, IT- und Dienstleistungsunternehmen, die innerhalb oder außerhalb Georgiens tätig sind.

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 15% und fällt grundsätzlich bei Gewinnausschüttung an. Reinvestierte Gewinne bleiben bis zur Ausschüttung steuerfrei, vorbehaltlich bestimmter fiktiver Ausschüttungsregelungen. Unter bestimmten Sonderregimen, wie dem International Company Status oder in Freien Industriezonen, kann die effektive Steuerbelastung auf 5% oder in einzelnen Fällen auf 0% reduziert werden. Die Dividendenquellensteuer beträgt im Standardfall 5%, wobei unter bestimmten Begünstigungen Ausnahmen möglich sind.

Für Personen, die ihren Wohnsitz nach Georgien verlegen, können ausländische Einkünfte je nach Steueransässigkeit und Einkunftsquelle steuerlich begünstigt sein. Eine sorgfältige Strukturierung ist jedoch erforderlich, insbesondere wenn Einkünfte von Georgien aus verwaltet oder kontrolliert werden. Georgien verfügt über ein breites Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, unter anderem mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, was eine grenzüberschreitende Steuerplanung erleichtern kann.

Das Rechtssystem basiert auf dem Zivilrecht. Die Unternehmensregistrierung ist in der Regel effizient und kann nach Vorbereitung der Unterlagen innerhalb von ein bis zwei Werktagen abgeschlossen werden. Ein lokaler Geschäftsführer ist für eine LLC grundsätzlich nicht erforderlich. Bankdienstleistungen werden von etablierten georgischen Banken angeboten, die sowohl nationale als auch internationale Transaktionen ermöglichen. Eine Kontoeröffnung aus der Ferne kann je nach Bank und Compliance-Profil möglich sein, und digitale Banklösungen sind weit verbreitet.

Georgiens Attraktivität liegt in der vergleichsweise geringen administrativen Belastung, moderaten Betriebskosten, der ausschüttungsbasierten Besteuerung und seiner strategischen Lage zwischen Europa und Asien. Besonders interessant ist das Land für Berater, IT-Unternehmer, Händler und international mobile Geschäftsleute, die ein strukturiertes und rechtssicheres Umfeld suchen.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Unternehmensgründung in Georgien, steuerliche Gestaltungsoptionen und mögliche Wohnsitzverlagerung zu besprechen.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
Stiftungen & Vermögensmanagement
Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
Persönliche Beratung & Umsetzung
Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
Exklusives Expertennetzwerk
Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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