Sie benötigen weiterhin eine steuerliche Wegzugsplanung im Land, das Sie verlassen.
Gilt aus europäischer Sicht als Drittstaat außerhalb klassischer EU-Strukturen.
Free-Zone-Tätigkeiten wie Consulting, Holding oder IP erfordern reale Präsenz, Personal und laufende Berichtspflichten.
Deutlich schwierigere Kontoeröffnung, wenn keine echte UAE-Präsenz besteht.
Die Nutzung einer Dubai-Gesellschaft bei weiterhin voller Steueransässigkeit in Europa kann zu einer steuerlichen Umqualifizierung und Nachversteuerung im Heimatland führen.
Die VAE bieten 0 % persönliche Einkommensteuer sowie 0% Körperschaftsteuer auf jährliche Gewinne bis AED 375.000 (ca. EUR 87.000). Darüber hinaus gilt ein Körperschaftsteuersatz von 9 %. Viele internationale Unternehmer können weiterhin steuerlich begünstigt bleiben, wenn die Struktur korrekt aufgebaut ist und die Voraussetzungen erfüllt werden.
Die VAE wurden 2024 von der FATF-Grauen Liste gestrichen. Zudem steht Dubai seit Mitte 2025 nicht mehr auf der EU-AML-Hochrisikoliste. Dennoch prüfen europäische Steuerbehörden VAE-Strukturen weiterhin sorgfältig, insbesondere wenn Mandanten in der EU steuerlich ansässig bleiben oder Dubai-Gesellschaften ohne echte lokale Substanz nutzen.
Dubai verfügt über einen starken Bankensektor. Der Zugang zu Bankkonten setzt jedoch umfassende Compliance-Prüfungen voraus. Die meisten Banken verlangen eine UAE-Residency, Mietverträge für Geschäftsräume sowie Nachweise realer Geschäftstätigkeit. Anonyme Strukturen werden nicht mehr akzeptiert. Europäische Banken wenden bei VAE-Gesellschaften häufig eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung an.
Das Rechtssystem in Dubai basiert grundsätzlich auf dem Zivilrecht. Viele Freihandelszonen, wie beispielsweise das DIFC, orientieren sich jedoch am Common-Law-System. In den meisten Zonen ist 100 % ausländisches Eigentum zulässig. Unternehmen unterliegen zudem wirtschaftlichen Substanzanforderungen, insbesondere bei Tätigkeiten wie Consulting, Holding oder IP-Strukturen.
Es wird ausdrücklich nicht empfohlen, die steuerliche Ansässigkeit in Europa beizubehalten und gleichzeitig eine passive VAE-Gesellschaft ohne reale lokale Präsenz zu nutzen.
Kontaktieren Sie uns, um die passende alternative Jurisdiktion für Ihre persönliche und unternehmerische Struktur zu finden.
Die Gründung der Gesellschaft ist häufig remote möglich. Für die Kontoeröffnung und einen reibungslosen operativen Ablauf ist jedoch meist mindestens eine persönliche Anwesenheit erforderlich. In vielen Fällen erleichtert eine UAE-Residency den Prozess erheblich.
Dies ist risikobehaftet, insbesondere wenn Sie in Europa leben und die Gesellschaft als Consulting-, Holding- oder IP-Struktur ohne Team, Büro, Verträge oder tatsächliche lokale Umsetzung betreiben.
Eine VAT-Registrierung ist verpflichtend, sobald die steuerpflichtigen Umsätze AED 375.000 überschreiten. Wenn eine reale Geschäftstätigkeit vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Registrierung unkompliziert erfolgen.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.