Firma in den Cayman Islands gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in den Cayman Islands gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
0 % direkte Steuern
Exempted-Company-Struktur
Vertraulichkeit der Eigentümer
Keine lokalen Gesellschafter erforderlich
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Keine persönliche Einkommensteuer

  • Attraktive Option für Personen, die ein einfaches Steuersystem in einem renommierten Finanzzentrum suchen

  • Keine Einkommensteuererklärungen vor Ort, jedoch muss der Wegzug aus dem bisherigen Wohnsitzstaat steuerlich sorgfältig geplant werden
Ohne auszuwandern:
  • CFC-Regeln, Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und Substanzanforderungen können dazu führen, dass Gewinne im Heimatstaat steuerpflichtig bleiben

  • Begrenztes Doppelbesteuerungsabkommensnetz

  • EU-Steuerbehörden erkennen Cayman-Strukturen häufig nicht als ausreichend substanzhaltig an

  • Die Eröffnung von Bankkonten ist aufgrund verschärfter Compliance- und De-Risking-Richtlinien anspruchsvoller geworden
Was macht Die Cayman Islands als Unternehmensstandort attraktiv?

Die Cayman Islands sind ein steuerneutrales Britisches Überseegebiet in der Karibik, südlich von Kuba, mit rund 77.000 Einwohnern und dem Cayman Islands Dollar (KYD) als Währung. Sie sind kein Mitglied der Europäischen Union.

Eine Cayman Exempted Company ermöglicht 100 % ausländisches Eigentum und ist speziell für international tätige Unternehmen konzipiert. Die Gerichtsbarkeit erhebt keine Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Quellensteuer auf Dividenden. Dadurch wird sie häufig für Holdingstrukturen, Investmentvehikel und internationale Vermögensplanung genutzt.

Die Cayman Exempted Company ist gezielt für Nichtansässige ausgestaltet. Es gibt kein Mindeststammkapital, und Gesellschafter sowie Geschäftsführer können ausländische natürliche oder juristische Personen sein.

Für Standard-Exempted-Companies besteht keine Pflicht zur öffentlichen Einreichung von Jahresabschlüssen, jedoch müssen ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen geführt werden. Es fallen jährliche staatliche Gebühren an.

Je nach Art der Tätigkeit bestehen wirtschaftliche Substanzanforderungen. Zudem unterhält Cayman Steuerinformationsaustauschabkommen und erfüllt internationale Transparenzstandards.

Die Cayman Islands wurden im Oktober 2023 von der FATF-Grauen Liste gestrichen und stehen derzeit nicht auf der EU-Schwarzen Liste.

Cayman ist ein bedeutendes internationales Finanzzentrum. Die Kontoeröffnung ist jedoch anspruchsvoller geworden. Vollständige KYC-Prüfungen, Herkunftsnachweise der Mittel und eine klare wirtschaftliche Begründung sind erforderlich.

Bankverbindungen sind lokal oder international möglich, abhängig von Struktur und Geschäftstätigkeit.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und mögliche Alternativlösungen.


FAQs

Sind die Steuern auf den Cayman Islands hoch?

Nein. Die Cayman Islands erheben 0 % Körperschaftsteuer, 0 % Einkommensteuer, 0 % Quellensteuer, 0 % Kapitalertragsteuer und 0 % Erbschaftsteuer.

Ist es einfach, eine VAT-Nummer zu erhalten?

Auf den Cayman Islands gibt es kein Mehrwertsteuersystem.

Ist ein lokaler Geschäftsführer erforderlich?

Geschäftsführer müssen nicht auf den Cayman Islands ansässig sein.

Ist eine Gründung aus der Ferne möglich?

Ja. Exempted Companies werden üblicherweise über lizenzierte Dienstleister gegründet, und der Prozess kann in der Regel vollständig remote mit KYC-Prüfung abgewickelt werden.

Gibt es viele Bankoptionen?

Es bestehen Bankmöglichkeiten, jedoch ist mit strengen Prüfungen und längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, insbesondere bei komplexen Strukturen oder schwer nachvollziehbarer Mittelherkunft.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

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Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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