Die Cayman Islands sind ein steuerneutrales Britisches Überseegebiet in der Karibik, südlich von Kuba, mit rund 77.000 Einwohnern und dem Cayman Islands Dollar (KYD) als Währung. Sie sind kein Mitglied der Europäischen Union.
Eine Cayman Exempted Company ermöglicht 100 % ausländisches Eigentum und ist speziell für international tätige Unternehmen konzipiert. Die Gerichtsbarkeit erhebt keine Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Quellensteuer auf Dividenden. Dadurch wird sie häufig für Holdingstrukturen, Investmentvehikel und internationale Vermögensplanung genutzt.
Die Cayman Exempted Company ist gezielt für Nichtansässige ausgestaltet. Es gibt kein Mindeststammkapital, und Gesellschafter sowie Geschäftsführer können ausländische natürliche oder juristische Personen sein.
Für Standard-Exempted-Companies besteht keine Pflicht zur öffentlichen Einreichung von Jahresabschlüssen, jedoch müssen ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen geführt werden. Es fallen jährliche staatliche Gebühren an.
Je nach Art der Tätigkeit bestehen wirtschaftliche Substanzanforderungen. Zudem unterhält Cayman Steuerinformationsaustauschabkommen und erfüllt internationale Transparenzstandards.
Die Cayman Islands wurden im Oktober 2023 von der FATF-Grauen Liste gestrichen und stehen derzeit nicht auf der EU-Schwarzen Liste.
Cayman ist ein bedeutendes internationales Finanzzentrum. Die Kontoeröffnung ist jedoch anspruchsvoller geworden. Vollständige KYC-Prüfungen, Herkunftsnachweise der Mittel und eine klare wirtschaftliche Begründung sind erforderlich.
Bankverbindungen sind lokal oder international möglich, abhängig von Struktur und Geschäftstätigkeit.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und mögliche Alternativlösungen.
Nein. Die Cayman Islands erheben 0 % Körperschaftsteuer, 0 % Einkommensteuer, 0 % Quellensteuer, 0 % Kapitalertragsteuer und 0 % Erbschaftsteuer.
Auf den Cayman Islands gibt es kein Mehrwertsteuersystem.
Geschäftsführer müssen nicht auf den Cayman Islands ansässig sein.
Ja. Exempted Companies werden üblicherweise über lizenzierte Dienstleister gegründet, und der Prozess kann in der Regel vollständig remote mit KYC-Prüfung abgewickelt werden.
Es bestehen Bankmöglichkeiten, jedoch ist mit strengen Prüfungen und längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, insbesondere bei komplexen Strukturen oder schwer nachvollziehbarer Mittelherkunft.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.