Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne kann anfallen
Zeitpunkt und Vermögensstrukturierung sollten 12–18 Monate im Voraus geplant werden
Risiko der Begründung eines tatsächlichen Verwaltungssitzes im Inland (POEM)
Bei Beteiligung oder Kontrolle von über 50 % kann eine vollständige Besteuerung im Heimatland erfolgen
Steuerliche Nichtanerkennung bei fehlender wirtschaftlicher Substanz
Effektive Lösungen umfassen häufig Trusts, Stiftungen oder mehrstufige Holdingstrukturen
Bermuda ist ein selbstverwaltetes Britisches Überseegebiet im Nordatlantik mit rund 63.000 Einwohnern und einer Währung, die 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist (BMD/USD). Das Rechtssystem basiert auf englischem Common Law und Bermuda gilt seit Jahrzehnten als etablierter internationaler Finanzplatz.
Steuerlich galt Bermuda traditionell mit 0 % Körperschaftsteuer, 0 % Quellensteuer auf Dividenden, 0 % Kapitalertragsteuer sowie ohne Mehrwertsteuersystem. Seit 2025 gilt eine 15 % Körperschaftsteuer für Unternehmen, die Teil multinationaler Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € sind, entsprechend den OECD-Pillar-Two-Regeln. Die meisten privat gehaltenen Holdingstrukturen und mittelständischen Gruppen fallen nicht darunter.
Bermuda ist weltweit führend im Bereich Versicherung und Rückversicherung und beherbergt zahlreiche der größten Risikoträger weltweit. Die Bermuda Monetary Authority (BMA) genießt hohes internationales Ansehen, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Versicherung, digitale Vermögenswerte und FinTech.
Bermuda steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen und gilt als kooperativ im Rahmen internationaler Transparenzstandards. Die regulatorische Ausrichtung an globalen AML- und Compliance-Standards stärkt die Reputation im Vergleich zu weniger regulierten Offshore-Standorten.
Bankkonten sind über lizenzierte Banken möglich. Die Kontoeröffnung ist jedoch compliance-intensiv. Detaillierte KYC-Prüfungen, Herkunftsnachweise der Mittel, Substanzplanung und ein klarer Geschäftszweck sind essenziell. Bei sauberer Struktur ist Banking möglich, dennoch sollten realistische Zeitrahmen eingeplant werden.
Wichtiger operativer Hinweis. Eine sogenannte „Exempted Company“ darf grundsätzlich keine Geschäfte im lokalen Binnenmarkt Bermudas tätigen, sofern keine entsprechende Lizenz vorliegt. Bermuda ist primär für internationale Geschäftstätigkeit konzipiert.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls geeignetere Alternativlösungen.
Bermuda hat kein Mehrwertsteuer- oder Umsatzsteuersystem, daher ist eine VAT-Nummer nicht vorgesehen.
Die Eintragung dauert in der Regel etwa 1–2 Wochen, abhängig vom Dienstleister und behördlichen Genehmigungen.
Die Gründung erfolgt üblicherweise vollständig über Bermuda-Dienstleister aus der Ferne. Die Kontoeröffnung ist meist der aufwendigste Schritt.
Bermuda steht derzeit nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen.
Im Vergleich zu großen Finanzzentren ist die Anzahl lokaler Banken begrenzt. Es existieren jedoch etablierte lizenzierte Banken sowie, abhängig von Struktur und Substanz Zugang zu internationalen Banklösungen.
In der Regel nicht bei einer Exempted Company. Erforderlich ist jedoch ein eingetragener Sitz (Registered Office) in Bermuda über einen lizenzierten Dienstleister.
| Steuerlast | Bankwesen | Reputation | Bürokratie | Rechtssicherheit | Kosten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA | 21-0% |
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ab 1.900 EUR |
| Singapur | 0% |
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ab 2.950 EUR |
| Hongkong | 0% |
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ab 1.900 EUR |
| Zypern | 15% |
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ab 1.900 EUR |
| Malta | 5% |
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ab 2.500 EUR |
| Irland | 12,5% |
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ab 1.950 EUR |
| Trust | 0% |
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ab 4.900 EUR |
| England | 25-19% |
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ab 1.000 EUR |
Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.
Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.
Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.