Firma in Bermuda gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma in Bermuda gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
0 % Körperschaftsteuer-Regime
Schutz nach englischem Common Law
OECD-konforme Strukturierung
Internationale Anerkennung und EU-Kooperation
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne kann anfallen

  • Zeitpunkt und Vermögensstrukturierung sollten 12–18 Monate im Voraus geplant werden

Ohne auszuwandern:
  • Risiko der Begründung eines tatsächlichen Verwaltungssitzes im Inland (POEM)

  • Bei Beteiligung oder Kontrolle von über 50 % kann eine vollständige Besteuerung im Heimatland erfolgen

  • Steuerliche Nichtanerkennung bei fehlender wirtschaftlicher Substanz

  • Effektive Lösungen umfassen häufig Trusts, Stiftungen oder mehrstufige Holdingstrukturen

Was macht Bermuda als Unternehmensstandort attraktiv?

Bermuda ist ein selbstverwaltetes Britisches Überseegebiet im Nordatlantik mit rund 63.000 Einwohnern und einer Währung, die 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist (BMD/USD). Das Rechtssystem basiert auf englischem Common Law und Bermuda gilt seit Jahrzehnten als etablierter internationaler Finanzplatz.

Steuerlich galt Bermuda traditionell mit 0 % Körperschaftsteuer, 0 % Quellensteuer auf Dividenden, 0 % Kapitalertragsteuer sowie ohne Mehrwertsteuersystem. Seit 2025 gilt eine 15 % Körperschaftsteuer für Unternehmen, die Teil multinationaler Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € sind, entsprechend den OECD-Pillar-Two-Regeln. Die meisten privat gehaltenen Holdingstrukturen und mittelständischen Gruppen fallen nicht darunter.

Bermuda ist weltweit führend im Bereich Versicherung und Rückversicherung und beherbergt zahlreiche der größten Risikoträger weltweit. Die Bermuda Monetary Authority (BMA) genießt hohes internationales Ansehen, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Versicherung, digitale Vermögenswerte und FinTech.

Bermuda steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen und gilt als kooperativ im Rahmen internationaler Transparenzstandards. Die regulatorische Ausrichtung an globalen AML- und Compliance-Standards stärkt die Reputation im Vergleich zu weniger regulierten Offshore-Standorten.

Bankkonten sind über lizenzierte Banken möglich. Die Kontoeröffnung ist jedoch compliance-intensiv. Detaillierte KYC-Prüfungen, Herkunftsnachweise der Mittel, Substanzplanung und ein klarer Geschäftszweck sind essenziell. Bei sauberer Struktur ist Banking möglich, dennoch sollten realistische Zeitrahmen eingeplant werden.

Wichtiger operativer Hinweis. Eine sogenannte „Exempted Company“ darf grundsätzlich keine Geschäfte im lokalen Binnenmarkt Bermudas tätigen, sofern keine entsprechende Lizenz vorliegt. Bermuda ist primär für internationale Geschäftstätigkeit konzipiert.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls geeignetere Alternativlösungen.

FAQs

Ist es einfach, eine VAT-Nummer zu erhalten?

Bermuda hat kein Mehrwertsteuer- oder Umsatzsteuersystem, daher ist eine VAT-Nummer nicht vorgesehen.

Wie lange dauert die Gründung?

Die Eintragung dauert in der Regel etwa 1–2 Wochen, abhängig vom Dienstleister und behördlichen Genehmigungen.

Ist eine Remote-Gründung möglich?

Die Gründung erfolgt üblicherweise vollständig über Bermuda-Dienstleister aus der Ferne. Die Kontoeröffnung ist meist der aufwendigste Schritt.

Gibt es eine Blacklist?

Bermuda steht derzeit nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen.

Gibt es viele Bankoptionen?

Im Vergleich zu großen Finanzzentren ist die Anzahl lokaler Banken begrenzt. Es existieren jedoch etablierte lizenzierte Banken sowie, abhängig von Struktur und Substanz Zugang zu internationalen Banklösungen.

Ist ein lokaler Geschäftsführer erforderlich?

In der Regel nicht bei einer Exempted Company. Erforderlich ist jedoch ein eingetragener Sitz (Registered Office) in Bermuda über einen lizenzierten Dienstleister.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Nachhaltiger Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
Stiftungen & Vermögensmanagement
Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
Auswanderung & Wegzugsbesteuerung
Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Persönliche Beratung & Umsetzung
Persönliche Beratung & Umsetzung
Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
Exklusives Expertennetzwerk
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Zugang zu erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und internationalen Business-Experten.

Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

Umfassende persönliche Beratung mit tollem Ergebnis!
Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion
Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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