Firma auf den Bahamas gründen | Steuern legal sparen | W-V Law Firm LLP
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Fehler vermeiden, bewährte Lösungen

Eine Firma auf den Bahamas gründen?

Erfahren Sie, wie es rechtssicher geht:
Keine Körperschaftsteuer
Remote-Gründung
Starker Vermögensschutz
Internationale Holding
Sie können Ihre Steuerlast legal senken. Wir beraten Sie gern ausführlich und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
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Vor- und Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen:
  • Eine Verlagerung des Wohnsitzes kann im bisherigen Heimatland eine Wegzugsbesteuerung auslösen

Ohne auszuwandern:
  • Eine Geschäftsleitung aus einem Hochsteuerland kann zur Anwendung von Regeln zur ausländischen Geschäftsleitung (POEM) führen

  • Beteiligungsverhältnisse und Kontrolle sollten sorgfältig strukturiert werden, um CFC- oder Geschäftsleitungsrisiken zu vermeiden

  • Mögliche Strukturierungsinstrumente sind Trusts, Stiftungen oder Holdinggesellschaften, abhängig von Ihrer individuellen Situation

Was macht die Bahamas als Unternehmensstandort attraktiv?

Die Bahamas sind ein englischsprachiger Inselstaat im Atlantik, südöstlich von Florida gelegen. Sie sind kein Mitglied der EU und verwenden den Bahama-Dollar (BSD), der 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist.

Das Land ist als Offshore-Finanzzentrum bekannt und gilt für viele Standardgesellschaften als steuerneutral. Es gibt keine klassische Körperschaftsteuer wie in den meisten anderen Ländern. In der Regel fällt auch keine Quellensteuer auf Dividenden an.

Sehr große multinationale Unternehmensgruppen, die unter die OECD-Pillar-Two-Regelungen fallen, können jedoch einer Mindestbesteuerung von 15 % unterliegen. Dies betrifft nur Konzerne, die bestimmte globale Umsatzschwellen überschreiten.

Für inländische Geschäftstätigkeiten existiert ein Mehrwertsteuersystem. Der reguläre VAT-Satz beträgt 10 %. Statt von „steuerfrei“ zu sprechen, ist es daher korrekter zu sagen: keine klassische Körperschaftsteuer, jedoch gelten regulatorische und steuerliche Compliance-Vorgaben.

Die Bahamas eignen sich in der Regel nicht für operative Unternehmen, die faktisch aus einem Hochsteuerland geführt werden, ohne dass eine tatsächliche Verlagerung erfolgt. In solchen Fällen kann das Risiko einer ausländischen Geschäftsleitung im Wohnsitzstaat entstehen.

Das Rechtssystem basiert auf dem englischen Common Law und bietet internationale Rechtssicherheit. Obwohl die Bahamas meist nicht für aktive operative Unternehmen genutzt werden, gelten sie aufgrund ihrer langjährigen Offshore-Tradition und regulatorischen Kooperation als interessante Option für Mandanten, die auf Vertraulichkeit und internationale Diversifizierung setzen, vorausgesetzt, die Struktur ist korrekt umgesetzt.

Die passende Struktur hängt immer von Ihrem Wohnsitzstaat und Ihren weltweiten steuerlichen Verpflichtungen ab. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.


FAQs

Kann ich eine Bahamas-Gesellschaft remote gründen?

Ja. Die Gründung kann in der Regel vollständig über einen lizenzierten Registered Agent abgewickelt werden. Eine persönliche Anreise ist meist nicht erforderlich.

Ist es wirklich steuerfrei?

Es gibt keine klassische Körperschaftsteuer und in der Regel keine Quellensteuer auf Dividenden. Allerdings können VAT-Regeln und internationale Mindestbesteuerungsvorschriften je nach individueller Situation Anwendung finden.

Ist die Kontoeröffnung einfach?

Bankkonten sind möglich, jedoch erfolgt eine gründliche Compliance-Prüfung. Die Genehmigung hängt stark von der Qualität der Unterlagen und dem Geschäftsmodell ab.

Benötige ich einen lokalen Geschäftsführer?

Für eine Standard-IBC ist dies in der Regel nicht zwingend erforderlich. Abhängig von der geplanten Struktur und möglichen Substanzanforderungen kann es jedoch sinnvoll sein.

Welche Standorte weltweit eignen sich am besten, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?
Steuerlast Bankwesen Reputation Bürokratie Rechtssicherheit Kosten
USA 21-0%
ab 1.900 EUR
Singapur 0%
ab 2.950 EUR
Hongkong 0%
ab 1.900 EUR
Zypern 15%
ab 1.900 EUR
Malta 5%
ab 2.500 EUR
Irland 12,5%
ab 1.950 EUR
Trust 0%
ab 4.900 EUR
England 25-19%
ab 1.000 EUR

Steuerliche Compliance in Ihrem Wohnsitzland

Ihr Wohnsitzland kann für ausländische Geschäftstätigkeiten und Dividendeneinkünfte Steuer- und Meldepflichten vorsehen in bestimmten Fällen sogar dann, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet werden.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann eine geeignete Holdingstruktur erforderlich sein, um die Steuervorschriften einzuhalten und unnötige Steuerrisiken zu vermeiden.

Um festzustellen, welche Jurisdiktion und Struktur Ihre Anforderungen am besten erfüllen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihre Pläne so detailliert wie möglich.

Unsere Berater prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie entsprechend.

1.
Ihre Bedürfnisse analysieren
Wir bewerten Ihre Situation, um Ziele, Risikotoleranz, Steuerbelastung und Prioritäten beim Vermögensschutz zu definieren.
2.
Standortanalyse durchführen
Wir vergleichen potenzielle Jurisdiktionen anhand von Steuergesetzen, Bankzugang, Compliance-Anforderungen und Ihrem Wohnsitzland.
3.
Gesellschaft gründen und bei Bedarf eine Stiftung errichten
Konten und Depots eröffnen und bei Bedarf die Vermögensverwaltung umsetzen

Unsere Vorteile

Steueroptimierung
Steueroptimierung
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast legal um 50–85% im Inland und international.
Nachhaltiger Vermögensschutz
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Schützen Sie Ihr Vermögen langfristig vor wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
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Entwickeln Sie internationale Unternehmensstrukturen für mehr wirtschaftliche Freiheit.
Unternehmensstrukturierung & Firmengründung
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Optimieren Sie Ihre Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen für Wachstum und Steuerersparnisse.
Stiftungen & Vermögensmanagement
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Nutzen Sie maßgeschneiderte Stiftungsstrukturen für kommende Generationen.
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Wir unterstützen Ihren Wohnsitzwechsel und helfen Ihnen, Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
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Individuelle Lösungen mit persönlicher Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung.
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Wie unsere Mandanten ihre Steuerlast mit unseren Strategien erfolgreich reduziert haben

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Gespräch in Nizza mit unserem langjährigen Mandanten Marco über unsere bisherige Zusammenarbeit.
Marco V.
Gespräch mit Andreas Schneider
Andreas ist vor vielen Jahren in die Schweiz gezogen und berichtet von seinen Erfahrungen mit der Schweiz und uns als Wegbegleiter.shares his experiences with Switzerland and with us as his trusted partner along the way.
Andreas S.

W-V Law Firm LLP

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Seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten.
Mehr als 2000 Mandanten betreut
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Führende Anwaltskanzlei in der Region Europa
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Immer zielführend und persönlich ansprechbar
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