Nur sehr seltene menschliche Exemplare zahlen gerne Steuern. Daher ist das Steuersparen auf legalem Weg für viele ein Traum. Dieser Traum ist in bestimmten Ländern mit Territorialbesteuerung möglich. Das bedeutet, dass nur Einkünfte besteuert werden, die im jeweiligen Land erwirtschaftet werden. Einkünfte aus dem Ausland sind steuerfrei. Dieses System steht im krassen Gegensatz zu Deutschland oder den USA. Hier wird das weltweite Einkommen für die Steuer herangezogen.
Ein solches System ist besonders für lokal unabhängig arbeitende Unternehmer oder Ruheständler interessant, die ihre Steuerlast so gut wie möglich legal reduzieren möchten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang drei Länder, in denen dies möglich ist: Paraguay, Panama und Singapur. Während sie alle die Territorialbesteuerung gemeinsam haben, unterscheiden sich diese Länder deutlich in ihren konkreten Regelungen, Steuersätzen und Anforderungen.
In den folgenden Abschnitten arbeiten wir diese Unterschiede noch genauer heraus und gehen auch auf Fallstricke ein.
Wie bereits in der Einleitung angedeutet, handelt es sich bei der Territorialbesteuerung um ein Steuersystem, das nur innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftete Einkünfte besteuert. Damit sind Auslandseinkommen steuerfrei. Im Gegensatz dazu müssen Steuerpflichtige in Deutschland oder den USA ihr gesamtes globales Einkommen (Welteinkommen) versteuern. Dabei ist es egal, wo es erwirtschaftet wurde. Es handelt sich um ein weltweites Besteuerungssystem.
Sowohl in Panama als auch in Paraguay kann das Territorialprinzip auf Privatpersonen und Unternehmen angewendet werden. In Singapur wird eine leicht abgewandelte Version angewendet. In diesem Land sind neben den direkt im Land erwirtschafteten Einkünfte auch Einkünfte, die dorthin transferiert wurden steuerpflichtig. Es erinnert ein wenig an den Non-Dom Status.
Das Grundprinzip der Territorialbesteuerung lässt sich mit einer einfachen Frage leicht erklären: Wo findet die tatsächliche Wertschöpfung statt? So muss ein digitaler Unternehmer, der physisch in Paraguay arbeitet, seine Einkünfte versteuern. Dabei ist es gleichgültig, ob die Kunden im Ausland sitzen. Denn der Arbeitsort, nicht der Kundenstandort, bestimmt die Steuerpflicht.
Mit einem Pauschalsteuersatz von 10% auf paraguayisches Einkommen hat Paraguay das einfachste System. Dieser Steuersatz gilt für alle Einkommenshöhen ohne Progression. Es ist übrigens von den drei Ländern, das Einzige ohne Progression.
Das Steuersystem von Panama ist progressiv und beginnt mit 0%. Einkommen bis 11.000 USD bleiben steuerfrei. Zwischen 11.001 und 50.000 USD werden 15% angewendet und alles darüber wird mit 25% besteuert. Durch dieses gestaffelte System werden höhere Einkommen stärker belastet.
Auch in Singapur ist der Tarif progressiv. Der Grundfreibetrag fällt im Gegensatz zu Panama mit 20.000 USD höher aus. Der Spitzensteuersatz liegt bei 22%. Er ist damit niedriger als in Panama.
Die gerade genannten Steuersätze gelten ausschließlich für Einkünfte aus lokalen Quellen. Würden Sie beispielsweise ausschließlich Mieteinnahmen aus Deutschland beziehen und in Paraguay leben, würden keine Steuern anfallen.
Auch bei der Besteuerung von Unternehmen werden die Unterschiede zwischen den drei Ländern deutlich. Den niedrigsten Steuersatz hat hierbei Paraguay mit einheitlichen 10% auf Unternehmensgewinne, die aus paraguayischen Quellen stammen.
In Singapur liegt die Körperschaftsteuer bei 17%. Zusätzlich bietet das Land zahlreiche Vergünstigungen und Steuerbefreiungen für bestimmte Geschäftsmodelle. Auslandsgewinne, die nicht nach Singapur transferiert werden, sind meist steuerfrei.
Panama hat die höchste Unternehmensbesteuerung mit 25%. Das ist allerdings nur auf den zweiten Blick der Fall. Denn die Besteuerung betrifft ausschließlich Nettogewinne aus panamaischen Quellen. So muss eine in Panama registrierte Firma, die ausschließlich internationale Geschäfte abwickelt, theoretisch keine Steuern zahlen.
Auch bei der Körperschaftsteuer bleibt der entscheidende Punkt die Definition der Einkommensquelle. Ein Unternehmen muss genau nachweisen können, wo die Wertschöpfung stattfindet.
Ausgelöst wird die Steuerpflicht in allen drei Ländern durch die physische Anwesenheit. In Panama gilt jemand als steueransässig, wenn er mehr als 183 Tage pro Steuerjahr im Land verbringt. Hierbei müssen die Tage nicht zusammenhängend sein, sondern können über das Jahr verteilt werden.
Auch Paraguay und Singapur wenden ähnliche Regeln an. Die Schwellenwerte können hierbei variieren. Meist fährt man aber mit der international gängigen 183-Tage-Regel gut. Sie definiert die Grenze zwischen steuerlicher Ansässigkeit und bloßem Aufenthalt.
Ein Fallstrick beim Wohnsitzwechsel: Die Steuerpflicht im Herkunftsland endet nicht automatisch, wenn man einfach mal 183 Tage in Panama verbringt. Auf Nummer sicher geht man, wenn man klar den Wohnsitz und wesentliche wirtschaftliche Interessen aufgibt. Ohne die Wohnsitzaufgabe ist es gut möglich, in beiden Ländern steuerpflichtig zu werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn zusätzlich kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Niedrigsteuerland besteht.
Den wichtigsten Ausschlag bei der Territorialbesteuerung gibt die Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandseinkommen. Nehmen wir als Beispiel einen Softwareentwickler. Wenn dieser physisch in Paraguay an seinem Laptop arbeitet, erbringt er seine Arbeitsleistung vor Ort. Damit gelten diese Einkünfte als paraguayisches Einkommen und sind steuerpflichtig. Dabei ist egal, ob sich alle Kunden in Europa oder den USA befinden.
Die Sache sieht bei passiven Einkünften wie Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien deutlich anders aus. Da diese aus ausländischen Quellen stammen, sind diese unter der Territorialbesteuerung steuerfrei.
Wenn es sich um hybride Geschäftsmodelle handelt, kann es problematisch werden und dabei eine Grauzone entstehen. So müssen Sie Einkünfte entsprechend aufteilen, wenn Sie teilweise vor Ort arbeiten und teilweise aus dem Ausland steuern. Ohne eine gute Dokumentation und Steuerberatung kann es hier schnell zu teuren Missverständnissen mit den Finanzbehörden kommen.
In Singapur lautet das Prinzip: Einkünfte sind steuerpflichtig, wenn sie entweder in Singapur erwirtschaftet oder dorthin transferiert wurden. Durch dieses Zuflussprinzip ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
So bleiben Auslandsgewinne, die nicht nach Singapur überwiesen werden, grundsätzlich steuerfrei. Ein Unternehmen kann dadurch seine internationalen Gewinne auf ausländischen Konten belassen und damit die singapurische Besteuerung vermeiden. Getriggert wird die Steuerpflicht erst bei einem Transfer ins Land.
Ausländische Dividenden, Einkünfte aus Dienstleistungen und Betriebsstättengewinne können dadurch unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Zudem hat Singapur zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, die zusätzliche Vergünstigungen bieten.
Durch dieses System wird eine strategische Steuerplanung durch kontrollierte Geldflüsse möglich, die allerdings eine präzise Buchhaltung und professionelle Beratung erfordert.
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Bisher haben wir uns ja nur die Einkommenssteuer angeschaut. Man darf aber nicht vergessen, dass alle drei Länder auch komplett auf Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer verzichten. Durch die Abwesenheit dieser vermögensbezogenen Steuern sind diese Länder besonders für wohlhabende Personen, die ihr Kapital über Generationen weitergeben möchten, eine attraktive Option.
Darüber hinaus verlangt Panama keine Kapitalertragsteuer auf ausländische Wertpapiere. Dadurch werden steuerfreie Gewinne und Dividenden aus einem Aktienportfolio möglich. Das gilt auch für Zinserträge von ausländischen Konten.
Paraguay fällt positiv durch seine Einfachheit und niedrigen Lebenshaltungskosten kombiniert mit minimaler Besteuerung auf. So gilt die 10% Pauschalsteuer als die niedrigste weltweit.
Bestimmte Geschäftsmodelle, Startups und ausländische Investoren können in Singapur in den Genuss von speziellen Steuerbefreiungen kommen. Das Land hat sich über die Jahre als Finanzplatz etabliert und bietet fortschrittliche Strukturen für die internationale Vermögensverwaltung.
Das Grundprinzip der Territorialbesteuerung ist jedoch der größte Benefit: Auslandseinkommen unterliegen keiner Besteuerung. Die Steuerlast kann zusätzlich erheblich minimiert werden, wenn man geschickt diversifiziert und verschiedenen Einkommensströme aus unterschiedlichen Ländern kombiniert.
Zu den häufigsten Fehlern gehört die Annahme, dass jedes Auslandseinkommen automatisch steuerfrei bleibt. Wie weiter oben bereits angedeutet, unterschätzen viele die Bedeutung des Wertschöpfungsortes. Wer physisch in Paraguay arbeitet und Online-Dienstleistungen erbringt, generiert paraguayisches Einkommen. Der Kundenstandort ist dabei unabhängig.
Auch wird die Dokumentationspflicht oft vernachlässigt. Steuerpflichtige sollten sauber nachweisen können, welche Einkünfte aus welchen Quellen stammen. Ohne detaillierte Aufzeichnungen über Arbeitsort, Vertragspartner und Zahlungsflüsse wird die Beweisführung schwierig.
Ein finaler Fallstrick ist die steuerliche Entstrickung im Heimatland. Diese wird oft unzureichend vorbereitet. Hierzu gehört beispielsweise die tatsächliche Aufgabe des Wohnsitzes, was von Deutschland gerne genau geprüft wird. So riskiert man eine Doppelbesteuerung, wenn man weiterhin eine Wohnung behält oder wichtige wirtschaftliche Interessen nicht verlagert.
In Panama gibt es das beliebte Friendly Nations Visum für Staatsangehörige aus etwa 50 Ländern. Unter diesen Ländern befinden sich Deutschland, Österreich und die Schweiz. Früher war das für Antragsteller bereits mit 5.000 USD möglich, die sie auf einem panamaischen Bankkonto als Solvenzbeweis hinterlegen mussten. Zusätzlich musste eine lokale Firma gegründet oder ein Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Allerdings fallen speziell die finanziellen Hürden mittlerweile höher aus. Für den einfachen Weg muss man hier eher mit 200.000 USD rechnen.
Die Dauer des Verfahrens beträgt üblicherweise einige Monate und führt dann über den Zwischenstop einer 2-jährigen temporären Residenzphase zur permanenten Aufenthaltsgenehmigung.
Auch hier besticht Paraguay wieder durch seine Unkompliziertheit. Die Anforderungen für die Residenzerlangung sind minimal. So reichen meist ein Bankkonto mit etwa 5.000 USD Guthaben und der Nachweis eines sauberen Führungszeugnisses.
Singapur stellt von allen drei Ländern die höchsten Anforderungen. Das Global Investor Programm verlangt Investitionen von mindestens 2.5 Millionen Singapur-Dollar (knapp 2 Millionen USD). Eine alternative Option gibt es für hochqualifizierte Fachkräfte. Diese können durch einen Employment Pass eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Hierbei werden aber Mindestgehälter vorausgesetzt.
Des Weiteren verlangen alle drei Länder keine Mindestaufenthaltsdauer nach Erhalt der Residenz. Das ermöglicht Flexibilität für internationale Lebensstile (allerdings besteht diese durch die 183-Tage-Regel indirekt).