Frankreich führt gezielte Nationalitätsbesteuerung ein
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Frankreich führt gezielte Nationalitätsbesteuerung ein: Was das Gesetz 2026 für Auslandsfranzosen bedeutet

Frankreich führt gezielte Nationalitätsbesteuerung ein: Was das Gesetz 2026 für Auslandsfranzosen bedeutet
22 Jan 2026

Wer Frankreich verlässt, ging bisher in der Regel davon aus, dass mit dem Wegzug auch die unbeschränkte Steuerpflicht endet sofern der Lebensmittelpunkt sauber ins Ausland verlagert wurde. Dieses Grundprinzip bleibt bestehen. Doch mit dem Haushaltsgesetz 2026 hat Frankreich eine neue steuerliche Regelung eingeführt, die besonders hohe Einkommen betrifft und erstmals ausdrücklich an die französische Staatsangehörigkeit anknüpft.

Damit bewegt sich Frankreich ein Stück in Richtung eines "universellen Besteuerungsprinzips", das man bislang vor allem aus den USA kennt allerdings deutlich eingeschränkt und gezielt auf sehr hohe Einkommen ausgerichtet.
Die Frage lautet nun: Wer ist betroffen und was gilt nach dem Wegzug wirklich?

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Nationale Besteuerung nach Staatsangehörigkeit: Was sieht das französische Finanzgesetz 2026 vor?

Im Rahmen des Projet de loi de finances pour 2026 wurde ein Zusatz zu Artikel 4 bis des Code général des impôts verabschiedet. Dieser sieht vor, dass französische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem Wegzug für einen Zeitraum von zehn Jahren weiterhin in Frankreich steuerlich erfasst werden können.

Die Regelung gilt nur, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • französische Staatsangehörigkeit

  • mindestens drei Jahre steuerliche Ansässigkeit in Frankreich innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Wegzug

  • Wegzug in einen Staat, dessen Besteuerung um mehr als 40 % unter dem französischen Niveau liegt

  • Einkommen oberhalb des fünffachen jährlichen Sozialversicherungsplafonds (derzeit über 230.000 € jährlich)

Entscheidend ist: Die Besteuerung betrifft nur die Einkommensanteile oberhalb dieser Schwelle. Es handelt sich also ausdrücklich nicht um eine allgemeine Nationalitätsbesteuerung für alle Auslandsfranzosen.

Zudem wird eine Anrechnung der im Wohnsitzstaat gezahlten Steuer vorgesehen. Es soll damit keine klassische Doppelbesteuerung entstehen, sondern eine Art Ergänzungsbesteuerung auf französisches Niveau.

Bedeutet das eine Besteuerung wie in den USA?

Nein. Frankreich führt kein vollumfängliches Citizenship-Based-Tax-System ein.

Während die USA grundsätzlich alle Staatsbürger unabhängig vom Wohnsitz besteuern, ist das französische Modell:

  • einkommensabhängig

  • zeitlich auf zehn Jahre begrenzt

  • auf Niedrigsteuerstaaten beschränkt

  • nur auf Hochverdiener anwendbar

Es handelt sich um eine gezielte Maßnahme zur Bekämpfung von "exil fiscal" also steuerlich motivierten Wegzügen sehr vermögender Personen.

Wie verhält sich das zur Exit Tax?

Die neue Regelung ersetzt nicht die bestehende Exit Tax.

Die Exit Tax greift weiterhin bei erheblichen Beteiligungen oder großem Wertpapiervermögen, wenn latente Gewinne beim Wegzug fingiert besteuert werden. Sie betrifft Vermögenswerte.

Die neue Regelung im französischen Haushaltsgesetz 2026 betrifft dagegen laufende Einkünfte also Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünfte oder Vermögenseinkünfte oberhalb der genannten Schwelle.

Beide Systeme können theoretisch nebeneinander greifen, betreffen jedoch unterschiedliche steuerliche Sachverhalte.

Wann liegt ein "Niedrigsteuerstaat" vor?

Die neue Regelung knüpft an Staaten an, deren Besteuerung um mehr als 40 % unter dem französischen Niveau liegt.

Das ist kein fester Länderkatalog, sondern eine Vergleichsrechnung anhand der effektiven Besteuerung von:

  • Arbeitseinkommen

  • Kapitaleinkünften

  • Vermögenseinkünften

Ob ein Land darunter fällt, hängt also vom konkreten Steuerprofil ab. Typischerweise im Fokus stehen klassische Niedrigsteuerländer oder Staaten ohne Einkommensteuer.

Innerhalb der EU dürfte die Anwendung in vielen Fällen durch Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt sein.

Greift das auch bei "normalen" Auswanderern?

Für die große Mehrheit der französischen Staatsbürger im Ausland ändert sich durch die neue Regelung faktisch nichts. Die im Finanzgesetz 2026 beschlossene Nationalitätsbesteuerung ist ausdrücklich einkommensbezogen ausgestaltet und setzt mehrere kumulative Voraussetzungen voraus.

Wer unterhalb der relevanten Einkommensschwelle bleibt, nicht in einen Staat mit deutlich niedrigerer Besteuerung zieht oder die zeitlichen Ansässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt, fällt nicht unter diese neue Vorschrift.

In diesen Fällen greift weiterhin das klassische System der beschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet: Besteuert werden nur Einkünfte mit Frankreich-Bezug, etwa Mieteinnahmen aus in Frankreich gelegenen Immobilien oder bestimmte Kapitalerträge aus französischen Quellen.

Die bloße französische Staatsangehörigkeit allein löst für durchschnittliche Einkommensverhältnisse keine zusätzliche Steuerpflicht aus.

Die politische Stoßrichtung der Neuregelung ist eindeutig auf sehr hohe Einkommen ausgerichtet. Sie soll insbesondere solche Fälle erfassen, in denen erhebliche Einkünfte in Staaten mit deutlich geringerer Steuerbelastung verlagert werden.

Für typische Arbeitnehmer, Rentner oder Unternehmer mit moderatem Einkommen bleibt das bisherige System im Wesentlichen bestehen.

Die politische Stoßrichtung zielt klar auf sehr hohe Einkommen.

Was gilt weiterhin unabhängig von der neuen Regelung?

Unabhängig von der nun eingeführten Nationalitätsbesteuerung bleiben die bestehenden steuerlichen Instrumente vollständig bestehen. Dazu gehört insbesondere die Exit Tax, die bei erheblichen Beteiligungen greift und latente Wertsteigerungen im Zeitpunkt des Wegzugs erfasst. Diese Regelung betrifft weiterhin Vermögenswerte, nicht laufende Einkünfte.

Ebenso bleibt die Besteuerung von Einkünften aus französischer Quelle unberührt. Wer nach dem Wegzug weiterhin Immobilien in Frankreich vermietet oder Beteiligungen an französischen Gesellschaften hält, kann weiterhin der französischen Besteuerung unterliegen.

Gleiches gilt für die Immobilienvermögensteuer (IFI), sofern das in Frankreich belegene Nettoimmobilienvermögen den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet.

Auch im Bereich der Erbschaft und Schenkungsteuer bestehen weiterhin Anknüpfungspunkte an frühere Ansässigkeit oder Vermögensbelegenheiten in Frankreich.

Die neue Regelung ersetzt diese Mechanismen nicht, sondern ergänzt sie lediglich. Sie fügt dem bestehenden System einen weiteren Baustein hinzu, der gezielt auf bestimmte Hochverdiener-Konstellationen zugeschnitten ist.

Politischer Hintergrund

Die Begründung des entsprechenden Amendements macht deutlich, dass die Maßnahme vor allem der Bekämpfung steuerlich motivierter Wegzüge dient.

Der Gesetzgeber argumentiert mit dem Ziel, Steuerflucht einzudämmen, sogenanntes "Dumping fiscal" zu verhindern und die steuerliche Souveränität Frankreichs zu stärken. Besonders hohe Einkommen sollen sich nach dieser Logik nicht allein durch einen Wohnsitzwechsel dem französischen Besteuerungsniveau entziehen können.

Gleichzeitig betont die politische Diskussion, dass die Regelung mit bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen vereinbar bleiben und keine vollständige Doppelbelastung erzeugen soll.

Die Einführung dieser gezielten Nationalitätsbesteuerung reiht sich damit in eine breitere europäische Debatte ein, in der zunehmend diskutiert wird, ob und wie Staaten sehr hohe Einkommen auch nach einer Wohnsitzverlagerung steuerlich erfassen können.

Für die Praxis bedeutet das: Während sich für die Mehrheit der Auslandsfranzosen wenig ändert, steigt für sehr vermögende Staatsangehörige der Planungs- und Prüfungsbedarf deutlich an.

Was bedeutet das praktisch?

Für sehr vermögende französische Staatsangehörige mit geplanter Wohnsitzverlagerung in Niedrigsteuerstaaten wird die steuerliche Planung deutlich komplexer.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Höhe der zukünftigen Einkünfte

  • Zielstaat und dessen effektive Steuerbelastung

  • Dauer der bisherigen Ansässigkeit in Frankreich

  • mögliche Anrechnung ausländischer Steuern

  • Wechselwirkungen mit Exit Tax

Ein bloßer Wegzug reicht bei sehr hohen Einkommen künftig nicht zwingend aus, um sich vollständig vom französischen Besteuerungszugriff zu lösen.

Fazit: Frankreich verschärft gezielt aber nicht flächendeckend

Frankreich führt keine pauschale Besteuerung aller Staatsbürger im Ausland ein.

Mit dem französischen Finanzgesetz 2026 wurde jedoch eine gezielte, einkommensabhängige Nationalitätsbesteuerung für sehr hohe Einkommen beschlossen. Sie gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Wegzug und betrifft ausschließlich Fälle mit erheblichem Einkommen und Wegzug in deutlich niedriger besteuernde Staaten.

Für normale Auswanderer ändert sich wenig. Für Hochverdiener hingegen steigt der steuerliche Prüfungsbedarf erheblich.

Kostenloses Erstgespräch

Wer als französischer Staatsbürger einen Wegzug plant oder bereits im Ausland lebt und zu den genannten Einkommensgruppen gehört, sollte die individuelle Situation sorgfältig analysieren.

Gerne unterstützen wir dabei, die persönliche Ausgangslage strukturiert zu prüfen und eine rechtssichere Strategie für die Zeit nach dem Wegzug zu entwickeln.

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