Von überall arbeiten, die Welt erkunden und dabei ein eigenes Business führen - für viele ist das der Inbegriff von Freiheit. Als digitaler Nomade können Sie ortsunabhängig tätig sein. Sobald Sie jedoch ein Unternehmen gründen, Rechnungen schreiben oder eine Auslandsgesellschaft führen, greifen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, die Sie kennen und beachten sollten.
Wer hier unvorbereitet handelt, riskiert Steuernachzahlungen, Doppelbesteuerung oder rechtliche Probleme. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei der Firmengründung als digitaler Nomade besonders achten sollten.
Der Begriff „digitaler Nomade“ beschreibt Personen, die überwiegend online arbeiten und regelmäßig zwischen verschiedenen Ländern wechseln. Rechtlich existiert diese Kategorie jedoch nicht. Für Behörden und Finanzämter sind nicht Lebensstil oder Social-Media-Präsenz maßgeblich, sondern objektive Kriterien wie:
• Wo haben Sie Ihren Wohnsitz?
• Wo halten Sie sich überwiegend auf?
• Von wo aus leiten Sie Ihr Unternehmen tatsächlich?
Diese Faktoren entscheiden darüber, wo Sie steuerpflichtig sind und welches nationale Recht auf Ihre unternehmerische Tätigkeit Anwendung findet.
Nach deutschem Recht sind Sie grundsätzlich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (§ 1 Abs. 1 EStG).
Dabei kommt es nicht nur auf den formalen Meldestatus an, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse:
• Ein Wohnsitz liegt vor, wenn Sie eine Wohnung innehaben und diese unter Umständen beibehalten, die erkennen lassen, dass sie genutzt wird (§ 8 AO). Entscheidend ist dabei stets das Innehaben der Wohnung unter Umständen, die erkennen lassen, dass sie beibehalten und tatsächlich genutzt wird; der Besitz eines Schlüssels ist lediglich ein Indiz, aber kein alleiniges Kriterium.
• Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt regelmäßig vor, wenn Sie sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten (§ 9 AO), wobei kurzfristige Unterbrechungen unschädlich sind.
Auch bei längeren Auslandsaufenthalten kann daher weiterhin eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen.
Häufig wird in diesem Zusammenhang die sogenannte 183-Tage-Regel genannt. Diese ist jedoch kein allgemeiner Test für steuerliche Ansässigkeit. Sie spielt vor allem in Doppelbesteuerungsabkommen - beispielsweise bei der Besteuerung von Arbeitslohn - eine Rolle und ist dort an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Hinweis: Die im deutschen Recht relevante Sechs-Monats-Grenze des §9 AO (gewöhnlicher Aufenthalt) ist von der im internationalen Steuerrecht häufig genannten
„183-Tage-Regel“ in Doppelbesteuerungsabkommen zu unterscheiden. Beide Regelungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und führen nicht automatisch zu denselben Ergebnissen.
In der Praxis entsteht in der Regel in mindestens einem Staat eine Steuerpflicht. Die verbreitete Vorstellung, durch häufige Ortswechsel dauerhaft steuerfrei zu bleiben, hält einer rechtlichen Prüfung meist nicht stand.
Dabei ist jedoch zu unterscheiden:
Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich auch Steuer gezahlt werden muss. Ob und in welche Höhe anfällt, hängt unter anderem von der Höhe der Einkünfte, Freibeträgen, Abzügen und den jeweiligen nationalen Steuersätzen ab.
Eine Steuerpflicht kann insbesondere dann entstehen, wenn:
• ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird,
• die tatsächliche Geschäftsleitung eines Unternehmens von Deutschland aus erfolgt oder
• durch längere Aufenthalte in einem anderen Staat dort eine Steuerpflicht begründet wird.
Gerade bei Auslandsgesellschaften ist der sogenannte Ort der Geschäftsleitung entscheidend. Dieser bestimmt sich danach, wo die maßgeblichen unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden (§ 10 AO) - nicht nach dem formalen Sitz der Gesellschaft. Bei Remote-Strukturen liegt dieser Ort häufig am Wohn- oder Aufenthaltsort der handelnden Person.
Wird also beispielsweise eine estnische OÜ (estnische GmbH) gegründet, aber faktisch von Deutschland aus geführt, kann die Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig werden - unabhängig von formalen Sitz im Ausland.
Viele digitale Nomaden entscheiden sich für die Gründung einer Gesellschaft im Ausland, etwa in Estland oder Irland. Besonders bekannt ist die estnische E-Residency, die es ermöglicht, eine Gesellschaft vollständig digital zu gründen und zu verwalten.
Mögliche Vorteile:
• professionelle Unternehmensstruktur
• internationale Geschäftsfähigkeit
• digitale Verwaltungsprozesse
• vereinfachter Zugang zu Zahlungsdienstleistern
Wichtig ist jedoch:
E-Residency begründet keinen eigenen Steuerstatus. Maßgeblich bleibt, wo Sie persönlich steuerlich ansässig sind und wo sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung Ihres Unternehmens befindet.
Wenn Sie überwiegend in Deutschland leben oder von hier aus arbeiten, kann die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland der rechtlich sichere Weg sein. Auch bei bestehenden Auslandsgesellschaften kann eine deutsche Steuerpflicht entstehen, wenn:
• der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Deutschland liegt,
• wesentliche unternehmerische Entscheidungen hier getroffen werden oder
• die operative Tätigkeit überwiegend von Deutschland aus erfolgt.
Je nach Struktur kann dies entweder zu einer unbeschränkten Steuerpflicht der Gesellschaft in Deutschland oder zur Begründung einer inländischen Betriebsstätte führen. Eine Betriebsstätte kann auch ohne klassisches Büro entstehen, etwa durch die Stätte der Geschäftsleitung oder durch feste Einrichtungen, die tatsächlich für die Geschäftstätigkeit genutzt werden.
Je nach Rechtsform oder Struktur kann bereits der Ort der Geschäftsleitung zur unbeschränkten Steuerpflicht der Gesellschaft führen, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Betriebsstätte begründet wird. Beide Anknüpfungspunkte sind steuerlich getrennt zu prüfen.
Bei international tätigen Unternehmen kann es vorkommen, dass mehrere Staaten gleichzeitig Besteuerungsansprüche erheben. Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung bestehen zwischen vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Diese regeln unter anderem:
• welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht,
• wie Einkünfte zugeordnet werden,
• wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Die Anwendung eines DBA ist komplex und stets vom konkreten Einzelfall abhängig. Gerade bei wechselnden Aufenthaltsorten und internationaler Tätigkeit ist daher eine individuelle steuerliche Beratung dringend zu empfehlen.
Wer als digitaler Nomade ein Unternehmen gründet, sollte insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
• Ein Wohnsitz in Deutschland führt häufig zur unbeschränkten Steuerpflicht.
• Längere Aufenthalte in anderen Ländern können dort zusätzliche Steuerpflichten begründen.
• Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ist entscheidend für die Besteuerung der Gesellschaft.
• Ohne saubere Dokumentation von Aufenthalten, Tätigkeiten und Entscheidungsprozessen drohen Nachzahlungen, Zinsen oder Bußgelder.
In der Praxis empfiehlt sich daher eine nachvollziehbare Dokumentation, etwa durch Kalender, Reiseunterlagen, Mietverträge, Flugbuchungen oder andere Nachweise, um die tatsächlichen Verhältnisse belegen zu können.
Viele Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus fehlender Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zahlreiche Staaten bieten, spezielle Visa-Programme für digitale Nomaden an, darunter beispielsweise Estland, Kroatien, Portugal oder Spanien. Diese Visa erleichtern den Aufenthalt und erlauben häufig die Ausübung einer remote Tätigkeit für ausländische Auftraggeber oder Arbeitgeber.
Wichtig ist jedoch:
Aufenthaltsrechtliche Erlaubnis und steuerliche Ansässigkeit sind zwei getrennte rechtliche Prüfungen und stehen nicht automatisch in Zusammenhang. Zudem ist lokale Beschäftigung im Aufenthaltsstaat bei vielen Digital-Nomad-Visa ausdrücklich ausgeschlossen oder eingeschränkt. Auch hier kommt es stets auf die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Visums an.
Neben Einkommensteuer und Gesellschaftsstruktur sollten digitale Nomaden auch weitere Rechtsbereiche im Blick behalten, insbesondere:
• Umsatzsteuer (VAT): Bei grenzüberschreitenden Leistungen - insbesondere bei digitalen Dienstleistungen - kann der Leistungsort je nach Konstellation beim Kunden liegen. Bei B2C- Leistungen innerhalb der EU können sich daraus Registrierungspflichten oder die Nutzung des sogenannten One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) ergeben.
• Sozialversicherung: Je nach Status (z.B. angestellt, selbstständig, Geschäftsführer) und Tätigkeitsort können Sozialversicherungspflichten im Wohnsitzstaat, im Tätigkeitsstaat oder auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen entstehen.
Diese Bereiche sind hoch individuell und sollten bei grenzüberschreitender Tätigkeit stets mitgeprüft werden.
Die Firmengründung als digitaler Nomade bietet viele Chancen - bringt jedoch auch rechtliche und steuerliche Risiken mit sich. Entscheidend sind nicht Lifestyle oder Reiselust, sondern objektive Faktoren:
• Wo wohnen Sie?
• Wo halten Sie sich überwiegend auf?
• Von wo aus leiten Sie Ihr Unternehmen tatsächlich?
Auslandsgesellschaften und E-Residency können sinnvolle Instrumente sein, lösen steuerliche Pflichten jedoch nicht automatisch. Wer langfristig rechtssicher arbeiten möchte, sollte seine Struktur frühzeitig professionell planen lassen.
1. Ist mein Wohnsitz rechtssicher geregelt?
2. In welchem Land bin ich steuerlich ansässig?
3. Wo befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung meines Unternehmens?
4. Ist eine Auslandsgesellschaft für mein Geschäftsmodell wirklich sinnvoll?
5. Welche Doppelbesteuerungsabkommen betreffen mich?
6. Dokumentiere ich meine Aufenthalte und Tätigkeiten ausreichend?
7. Habe ich individuelle steuerliche und rechtliche Beratung eingeholt?